Wuppertaler Sozialamt Weniger Kündigungen für Menschen mit Behinderung

Wuppertal · Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt oder die Schwerbehinderten gleichgestellt sind, darf nach Ablauf der Probezeit nur mit Zustimmung des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland gekündigt werden. Die für die Entscheidung erforderliche Sachverhaltsaufklärung wird durch die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben durchgeführt, die Teil der Abteilung Schwerbehindertenrecht im Sozialamt der Stadt Wuppertal ist.

 Mitarbeiter der Lebenshilfe stellen Minimülltonnen für die AWG her (Archivbild).

Mitarbeiter der Lebenshilfe stellen Minimülltonnen für die AWG her (Archivbild).

Foto: Lebenshilfe Wuppertal

Zu Beginn der Pandemie war dort die Sorge groß, dass die Zahl der Anträge stark steigen würde. Glücklicherweise zeigen die Fallzahlen von 2019 bis 2021 aber, dass Anzahl der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sogar leicht rückgängig ist. Waren es 2019 noch 159 Verfahren, so sank die Zahl der Anträge in 2020 auf 139 und 2021 auf 113.

Neben den Verfahren des besonderen Kündigungsschutzes ist es Aufgabe der Fachstelle Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung auf deren jeweilige Behinderung und Bedürfnisse abgestimmt auszustatten oder anderweitige Unterstützung zu bieten. Dadurch soll die dauerhafte Integration in das Arbeitsleben ermöglicht werden. Auch für diesen Tätigkeitsbereich meldet die Fachstelle während der Pandemie relativ stabile Zahlen. Zwar hat sich die jährliche Fördersumme von rund 260.000 Euro im Jahr 2019 auf rund 180.000 Euro im Jahr reduziert, jedoch konnten trotzdem knapp 150 Arbeitsplätze optimiert werden. Im Jahr 2021 konnten wieder rund 130 Förderungen für knapp 258.000 Euro realisiert werden.

Die Förderung umfasst neben speziellen Büroausstattungen auch viele technische Hilfsmittel, die die Verrichtung der Tätigkeit für den behinderten Menschen erleichtern oder gar erst möglich machen. Neben der Ausstattung der Arbeitsplätze mit technischen Hilfsmitteln sind auch Förderungen in Form von Arbeitstrainings, persönlicher Unterstützung, dem Einsatz von Gebärdendolmetschern und andere Maßnahmen möglich.

Die Fachstelle weist darauf hin, dass auch während der Pandemie umfassende Beratungen stattfinden können. Auch wenn Betriebsbesuche, die sonst angeboten werden, aktuell kaum möglich sind, können viele Fragen auch telefonisch beantwortet werden. Auch gemeinsame Online-Meetings mit anderen Beteiligten wie zum Beispiel dem Technischen Beratungsdienst des Inklusionsamtes kamen während der Pandemie zum Einsatz.

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