Knöllchen-Ärger Klatsche fürs Ordnungsamt

Wuppertal · Vera S. parkte im vergangenen Jahr hinter einem Radarwagen und handelte sich einen Bußgeldbescheid ein. Das Amtsgericht Wuppertal stellte das Verfahren jetzt ein.

 In den Augen der Justiz hat Vera S. nichts falsch gemacht.

In den Augen der Justiz hat Vera S. nichts falsch gemacht.

Foto: Manfred Bube

Im Juli vergangenen Jahres parkte Vera S. an der Oberen Lichtenplatzer Straße in Höhe der Schwimmschule ihres Sohnes auf einem freien Parkplatz direkt hinter einem Radarwagen des Ordnungsamtes.

Weil sie sich nach telefonischer Rücksprache mit der Polizei zunächst weigerte, den Platz zu räumen und auch nur zögerlich der Aufforderung, dem Ordnungsamt-Mitarbeiter ihren Personalausweis zu zeigen, nachkam, schickte ihr die Behörde wegen Verstoßes gegen § 3 Nr. 1 der Straßenordnung in Verbindung mit § 118 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) (Behinderung einer Amtshandlung/ Belästigung der Allgemeinheit) und gegen § 111 OWiG (Verweigern der Personalien) einen Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 135 Euro (die Rundschau berichtete).

Dagegen legte Vera S. Widerspruch ein. Der wurde jetzt vor Gericht verhandelt. Es war ein kurzer Prozess: Nachdem die junge Mutter Richter Werner Sdunzik den Vorfall — und insbesondere das wenig taktvolle Verhalten des Messwagen-Fahrers — geschildert hatte, würdigte Sdunzik die Vorgehensweise des Ordnungsamtes mit dem Attribut "läppisch" und stellte das Verfahren ein.

Die Kosten der Verhandlung, zu der kein Vertreter des Ordnungsamtes erschienen war, trägt die Staatskasse, das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

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