Die alte Fassung hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage der Gewerkschaft ver.di für unzulässig erklärt. Die neue Verordnung sieht vor, dass der verkaufsoffene Sonntag nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur in den Stadtbezirken Elberfeld, Barmen und Ronsdorf gilt und auch dort nur unter zwei Einschränkungen: Die betreffenden Geschäfte müssen einen Bezug zum Weihnachtsmarktgeschehen haben. Der Lebensmittel- und Getränkehandel darf zum Beispiel nicht öffnen. Außerdem wird die Ladenöffnung auf das Umfeld der Weihnachtsmärkte begrenzt.
Vertreter der Verwaltung, der Gewerkschaft ver.di und des Handelsverband NRW hatten sich am 15. November darauf verständigt, dass der verkaufsoffene Sonntag in veränderter Form stattfinden kann, sollte der Stadtrat dem zustimmen.