Gemeinschaft wurde schwer belastet

Wuppertal · Das Landgericht Wuppertal hat in zweiter Instanz die Geldstrafe gegen einen Wohnbetreuer (45) wegen Untreue an Menschen mit Behinderungen bestätigt.

 Der Angeklagte (45) mit seinem Verteidiger Rüdiger Schöpf bei Verhandlungsbeginn im Amtsgericht im März 2015.

Der Angeklagte (45) mit seinem Verteidiger Rüdiger Schöpf bei Verhandlungsbeginn im Amtsgericht im März 2015.

Foto: Dirk Lotze

Die Richter untersuchten in der Berufungsverhandlung auf Antrag des Angeklagten ein weiteres Mal die Verwendung von Taschengeldkonten in einer Wohngruppe der Troxlerhaus-Anlage am Dönberg über mehrere Jahre bis zu seiner fristlosen Kündigung Anfang 2013.

Das Amtsgericht hatte in seinem Urteil Ende Juni festgestellt: Der Angeklagte ist durch verspätete und kaum mehr nachvollziehbare Abrechnungen schuld, dass in drei Fällen Geld eines Bewohners versickerte. Seine Nachlässigkeit habe die Grenze zum Missbrauch fremden Vermögens überschritten. Dabei sei ihm die Tat leicht gemacht worden, indem man ihn kaum kontrollierte. Freigesprochen hatte das Gericht den Mann in 76 weiteren Anklagepunkten, wonach er auf Kosten seiner Bewohner für sich und seine Familie eingekauft und sich an Lebensmitteln der Gruppe bedient habe. In dieser Hinsicht hatte sich der Verdacht der Hausleitung nicht erwiesen, die bei einer Kassenprüfung auf Unstimmigkeiten aufmerksam geworden war.

Die Geldstrafe von 80 Tagessätzen hat das Landgericht allerdings um 800 Euro auf 2.400 Euro gesenkt, weil die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten neu bewertet wurden. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

Mehrere Bewohner erhielten Wiedergutmachungszahlungen vom Trägerverein der Einrichtung. Frühere Kollegen des Angeklagten hatten als Zeugen berichtet, dass der Vertrauensbruch und die Ermittlungen zur Aufklärung die Hausgemeinschaft mehrere Monate lang schwer belastet hatten.

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