1. Lokales

Ganztagsbetreuung: Ein Rechtsanspruch mit Folgen

Bergische Uni : Ganztagsbetreuung: Ein Rechtsanspruch mit Folgen

Prof. Dr. Kerstin Schneider und Dr. Anna M. Makles vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) an der Bergischen Universität haben am Beispiel der Stadt Frankfurt a.M. berechnet, wie hoch die laufenden jährlichen Kosten und die Investitionskosten für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausfallen werden.

Zusammen mit der Frankfurter Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Stadträtin Sylvia Weber, wurden die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit vorgestellt.

In der 19. Legislaturperiode wurde ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Das im Oktober 2021 in Kraft getretene Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt, dass für Kinder ab der ersten bis zum Beginn der fünften Jahrgangsstufe ein Betreuungsangebot von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche vorgehalten werden muss. Im Schuljahr 2026/27 wird dieser Anspruch bereits für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgangsstufe gelten.

„Trotz der Finanzhilfen des Bundes, das können wir nun gesichert sagen, werden die Länder und vor allem die Kommunen massiv in den Ausbau und die Unterhaltung von Ganztagsplätzen investieren müssen“, so Dr. Anna M. Makles mit Blick auf die Ergebnisse des Berichts. „Wir können diese Kosten aber auch genauer beziffern“, ergänzt Dr. Kerstin Schneider. „Durch die Kooperation mit der Stadt Frankfurt a.M. konnten wir eine Methode zur Abschätzung der nun auf die Kommunen zukommenden Kosten entwickeln und direkt auf das Beispiel Frankfurt a.M. anwenden.“

  • Die Grundschule an der Marienstraße.
    Wuppertaler Grundschulen : Offener Ganztag: 200 Plätze für Kinder geplant
  • Daniela Goldbecker.
    Wuppertaler SPD : Offener Ganztag: „Ein enormer Kraftakt“
  • Symbolbild.
    Handball : Frank Böllhoff ist neuer Kreisvorsitzender

Betreuungskosten schlagen zu Buche

Es zeigt sich, dass auch für eine Stadt wie Frankfurt a.M., die heute schon ein sehr gutes Angebot hat, die Folgekosten des Rechtsanspruchs erheblich sind. Alleine die laufenden Kosten der Betreuung (zum Beispiel Personal, Sachmittel, Essensversorgung, Betriebskosten) belaufen sich auf 8.000 bis 10.000 Euro „pro Kopf und Jahr,“ berichtet Anna M. Makles. „Das sind nicht unerhebliche jährliche Kosten für jeden neu zu schaffenden Platz, die natürlich zusätzlich zu den bisherigen Ganztagskosten entstehen werden“, konkretisiert Stadträtin Sylvia Weber. Dies sind zwar Orientierungswerte für das konkrete Beispiel Frankfurt a.M., zeigen aber auch anderen Kommunen, in welche Richtung die Kosten laufen werden.

Hohe Investitionskosten an Horten und Schulen

Hinzu kommen gegebenenfalls noch Investitionskosten, wenn der vorhandene Schulraum nicht ausreicht, um die Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Eine bereits sehr gut aufgestellte Großstadt wie Frankfurt a.M. müsste, wenn alle Grundschülerinnen und -schüler betreut werden wollen, bis zu 8.000 zusätzliche Plätze schaffen – auch räumlich. Das geht nur mit zusätzlichen Investitionen insbesondere an Schulen und Horten.

Und: „In einer Stadt wie Frankfurt a.M. einen Hort oder eine Ganztagsgrundschule zu bauen kann sehr teuer werden“, sagt die Leiterin des Stadtschulamts in Frankfurt a.M., Ute Sauer. Die ‚günstigste‘ Variante wäre mit gut 6.000 bis 7.000 Euro Investitionskosten pro Kopf natürlich das Umbauen von vorhandenen Räumen zu Ganztagsflächen (wie z. B. Projekträume, Speiseräume). „Doch kaum eine Grundschule in unserer Stadt hat ‚freie‘ Flächen, die man mal eben umnutzen könnte und auch Grundstücksflächen für Anbauten sind Mangelware“, ergänzt die Dezernentin.

Neben den hohen Kosten kommen also noch Herausforderungen in der Umsetzung wie etwa die integrierte Nutzung und Planung von Räumen hinzu. „Frankfurt a.M. steht damit aber nicht alleine da. So geht es auch vielen anderen Kommunen, vor allem in den Ballungsgebieten Deutschlands“, so Sylvia Weber.

Ortsspezifische Kennzahlen und Folgekosten

„Am Beispiel von Frankfurt a.M. haben wir jedoch gezeigt, welche Daten, Kennwerte und Berechnungsschritte in die Abschätzung der Folgekosten des GaFöG in jeder Kommune einfließen müssen, um ein realistisches Bild der eigenen Situation zu bekommen“, fasst Kerstin Schneider zusammen. „Denn eins sehen wir ganz deutlich“, so Anna M. Makles: „Die tatsächliche Höhe der Kosten hängt stark von der Situation vor Ort ab!“