Tipps für den Sommerurlaub: So gehen Sie mit Flugverspätungen um

Nach den Einschränkungen durch die Corona-Krise können Sie Ihren Sommerurlaub seit einigen Wochen wieder mit dem Flugzeug planen. Die Flugpläne sind im Vergleich zu dem Angebot vor der Krise noch reduziert. Innerhalb Europas finden jedoch wieder zahlreiche Flüge statt. Und auch einige Länder außerhalb des Kontinents empfangen wieder gern Gäste aus Deutschland und Europa. Wenn Sie einen Flug buchen, haben Sie das Recht auf eine pünktliche Durchführung. Flugverspätungen müssen Sie nur im begrenzten Umfang hinnehmen. Verzögert sich das Abheben des Fliegers um mehrere Stunden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Anspruch auf Entschädigung - diese Möglichkeiten gibt es

Der Anspruch auf eine Entschädigung bei Verspätung eines Fluges richtet sich in seiner Höhe nach der Entfernung des Zielflughafens. Zunächst müssen Sie eine Verspätung von zwei Stunden hinnehmen. Sollte sich der Flug mehr als zwei Stunden verzögern, haben Sie Anspruch auf Verpflegung. Außerdem dürfen Sie zwei Telefonate führen oder zwei E-Mails schreiben. Die Kosten dafür muss die Fluggesellschaft übernehmen. Ab einer Verspätung von drei Stunden steht Ihnen grundsätzlich eine Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie für Ihren gebuchten Flug weniger als zwei Wochen vor dem Antritt eine Absage erhalten haben. Die Entschädigung für eine Flugverspätung liegt abhängig von dem gewählten Zielflughafen zwischen 250 und 600 EUR. Auf der Seite von Flightright können Sie mit wenigen Klicks Ihren Anspruch prüfen.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Zahlung für jedes Flugticket beanspruchen können. Die Höhe berechnet sich wie folgt:

* 250 EUR für eine Strecke von weniger als 1.500 km

* 400 EUR für eine Strecke zwischen 1.500 und 3.000 km

* 600 EUR für eine Strecke von mehr als 3.000 km

Es zählen die Flugkilometer!

Fluggast muss den Anspruch beweisen

Wenn Sie von einer Flugverspätung betroffen sind, bekommen Sie die Entschädigung nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag stellen und die Verspätung beweisen. Nicht alle Fluggesellschaften stehen für das Versäumnis freiwillig ein. Sorgen Sie vor Ort dafür, dass Sie ein Beweisstück in den Händen halten. Fotografieren Sie die Informationen auf den Anzeigetafeln, wenn die Dauer der Verspätung dort angezeigt ist. Von Vorteil ist es, wenn Sie sich vom Bodenpersonal ein formloses Schreiben aushändigen lassen, auf dem die Verspätung dokumentiert ist. Dieses Schreiben legen Sie in Kopie zu den Akten, um die Verspätung zu beweisen.

Flugpreis ist für die Entschädigungszahlung nicht ausschlaggebend

Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Anspruch unabhängig vom gezahlten Flugpreis besteht. Auch wenn Sie sehr preiswerte Tickets erwerben, steht Ihnen die volle Entschädigung zu. Gerade bei Billigtickets übersteigt die Entschädigung die Kosten für den Flug um ein Vielfaches. Dies wirkt sich auf Ihren Anspruch aber nicht negativ aus. Die Kosten hat die EU in einem Beschluss festgelegt, der für alle europäischen Fluggesellschaften gilt. Es ist ausdrücklich formuliert, dass der gezahlte Flugpreis die Höhe der Entschädigung nicht beeinflusst. Ist die Fluggesellschaft nicht in der Lage, den Flug durchzuführen, bekommen Sie den Flugpreis zusätzlich erstattet.

Fluggesellschaft muss Übernachtungskosten tragen

Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, um den Flug am folgenden Tag anzutreten, trägt die Fluggesellschaft die Übernachtungskosten in einem Hotel.

Wichtig zu wissen:

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, können Sie als Fluggast keine Entschädigung beanspruchen.

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