Prozess vor dem Landgericht 153.000 Euro vom Jobcenter erschwindelt

Wuppertal · Vor dem Landgericht geht es jetzt um einen mutmaßlichen Serienbetrug mit Riesenschaden: Eine Nachhilfeschule soll das Wuppertaler Jobcenter geprellt haben. Dabei ist das laut Staatsanwaltschaft erst ein Ausschnitt des Geschehens.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Asio otus / Wikipedia

Ein 24 Jahre alter Betreiber einer Nachhilfeschule aus Elberfeld soll über drei Jahre lang systematisch Unterricht mit dem Jobcenter abgerechnet haben, den niemand erteilt hatte. Seit dieser Woche muss der Mann sich vor dem Landgericht verantworten. Einer seiner Verteidiger hatte schon vor der ersten Sitzung mitgeteilt: "Er wird sich umfassend äußern und auch Angaben zu Mittätern machen." Das solle im Januar erfolgen.

Der mutmaßliche Schaden beträgt mindestens 153.000 Euro: Honorar für Deutsch-, Englisch- und Mathe-Unterricht, der Schüler über Lernlücken helfen oder einen besseren Abschluss bringen sollte. Laut Anklage bezahlte das Jobcenter für Hartz-IV-Leistungsberechtigte bis zu 105 Stunden — direkt an die Nachhilfeschule. Die Staatsanwaltschaft wertet 118 Betrugstaten als nachweisbar.

Einige Schüler hätten jeweils nur eine Handvoll Stunden absolviert. Andere seien nie in der Schule des Angeklagten gewesen. Eine Schülerin soll nur einmal zehn Minuten still und ohne Lehrer dort gelernt haben. Oft sollen ganze Fächer ausgefallen sein. Jeden einzelnen Anklagepunkt schloss die Staatsanwältin mit der klaren Ansage: "Einen Anspruch auf die Bezahlung hatte er, wie er wusste, nicht."

Dabei sollen die Jobcenter-Mitarbeiter jeweils arglos gewesen sein, als sie die Rechnungen des 24-Jährigen annahmen und ohne Abzug bezahlten.

Der Angeklagte sagt derzeit bei der Kriminalpolizei aus, die weiter gegen andere Personen ermittelt. Der Mann soll außerdem für die Ermittler sein Handy entsperrt haben, das womöglich wichtige Daten enthält. Erklärtes Ziel der Verteidigung ist das baldige Ende der Untersuchungshaft. Bewährung ist voraussichtlich schwer zu erreichen. Die Strafe beträgt laut Gesetz mindestens sechs Monate Gefängnis für jede einzelne Tat.

Das Gericht wird am 11. Dezember weiter verhandeln.

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