Versorgung über die FeiertageÄrztlicher Notdienst an Weihnachten, Silvester und Neujahr
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Rheinland versorgen ihre Patientinnen und Patienten auch an den bevorstehenden Feiertagen. Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr akute gesundheitliche Beschwerden hat, kann den ambulanten Notdienst kontaktieren.