Corona-PandemieIHK-Appell: Keine Sondergebühren für Außengastronomie
Nach der Wiedereröffnung von Restaurants und Cafés sorgen die Hygieneregelungen dafür, dass in Innenräumen deutlich weniger Gäste bewirtet werden können als vorher. Die Bergische IHK bestärkt deshalb die Städte darin, keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie zu erheben.