Ratgeber Wärmepumpen: Welche Förderungen Verbraucher 2024 kennen sollten
Weil sich die Heizwärme von Wärmepumpen zu 75 Prozent aus Umgebungsenergie speist, steigt seit dem Gesetz für erneuerbares Heizen in Wuppertal und ganz Deutschland das Interesse an den Heizsystemen. Bei einem Wirkungsgrad von 300 bis 500 Prozent sind die Geräte nicht nur effizient, sondern im Betrieb auch kostengünstig. Obwohl die Anschaffung einer Wärmepumpe mit relativ hohen Kosten verbunden ist, zahlen einige Verbraucher in der Praxis weniger als 10.000 Euro für ihr Modell. Wie Sie mit staatlichen Förderungen und der richtigen Wärmepumpen-Art sparen können, steht hier.
Günstige Wärmepumpe: Wie Sie mit staatlichen Förderungen und dem richtigen Modell sparen
Bis 2045 will die Bundesrepublik klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, steht eine Wärmewende bevor. Noch immer verursacht die Wärmeversorgung privater Wohngebäude mehr als 140 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Denn besonders in deutschen Bestandsgebäuden sind emissionsreiche Öl- und Gasheizungen mit über zehn Millionen Stück weiterhin die verbreitetsten Heiztechnologien. Um Verbrauchern einen Anreiz zum Umstieg auf deutlich klimafreundlichere Systeme wie hybride Heizungen und Wärmepumpen zu geben, stellt der Staat seit der Einführung des neuen Heizungsgesetzes großzügige Zuschüsse in Aussicht. Nicht völlig grundlos. Rechnet man alle Kosten der Wärmepumpe zusammen, fühlt man sich als Verbraucher durch die noch immer relativ hohe Anfangsinvestition leicht überfordert. Insgesamt setzt sich die Anfangsinvestition aus Erschließungs-, Geräte- und Montagekosten zusammen. Sparen lässt sich schon hier mit der Entscheidung für eine eher günstige Wärmepumpen-Art. Drei Hauptarten werden dabei unterschieden:
- Erdwärmepumpen, die meist mit mehr als 30.000 Euro zu Buche schlagen.
- Wasserwärrmepumpen, die insgesamt rund 30.000 Euro kostetn.
- Luftwärrmepumpen, die im Unterschied zu den anderen beide Arten keine Erschließungsarbeiten erfordern und daher mit unter 30.000 Euro die günstigste Wärmepumpen-Art sind.
Bei Erdwärrmepumpen kostet es rund 5.000 Euro, eine einzelne Sonde zu setzen. Im Extremfall müssen während der Erschließung auch unvorhergesehene Bohrungen durchgeführt werden, die den Preis der Arbeiten weiter nach oben treiben. Weil solche Risiken bei Luftwärrmepumpen entfallen, sind sie die bundesweit verbreitetste Art. Die Gesamtkosten für die Anschaffung überschreiten 30.000 Euro selten und passen damit zum Maximalbetrag, der vom Staat bei einem Heizungsaustausch bezuschusst wird. Bei den anderen Arten wird der maximale Förderbetrag in vielen Fällen überschritten, sodass die Anschaffung nicht mehr vollständig förderfähig ist.
Wärmepumpenförderung 2024: Diese Fördersätze gelten für Einfamilienhäuser
Grundsätzlich richtet sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorrangig an Hausbesitzer, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren möchten. Für Einzelmaßnahmen mit diesem Ziel erhalten Immobilieneigentümer einen Zuschuss und können sich als Ergänzung um einen zinsgünstigen Kredit bemühen. Wer veraltete Öl- und Gasheizungen in selbst genutztem Wohneigentum gegen eine Wärmepumpe austauschen will, kann mit der höchsten Förderung rechnen. Der genaue Betrag hängt nicht nur vom Anschaffungspreis der Wärmepumpe, sondern auch vom Jahreseinkommen des Antragstellers und der jeweiligen Immobilie ab. Insgesamt gibt es
- eine Grundförderung, die für Wärmepumpen aller Art 30 Prozent der Gesamtkosten ausmacht.
- einen iSFP-Bonus bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, der einer fünfprozentigen Förderung entspricht.
- einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, der beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle- und Stromheizungen oder mindestens 20-jähriger Gasheizungen ausgezahlt wird.
- einen Wärmepumpenbonus von fünf Prozent, der für Geräte mit einem natürlichen Kältemittel wie Propan und bei Erschließungsarbeiten vergeben wird.
- einen Einkommensbonus von 30 Prozent, wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Antragstellers bei höchstens 40.000 Euro liegt.
- einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit über maximal 120.000 Euro, den Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 90.000 Euro für Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum erhalten.
Der maximale Fördersatz für Wärmepumpen beträgt bei selbstgenutztem Wohneigentum 70 Prozent oder 21.000 Euro. Im Unterschied dazu erhält man in nicht selbst genutzten Immobilien höchstens einen Zuschuss von 55 Prozent. Wichtig ist zur Antragsstellung, dass die verbaute Wärmepumpe einige Förderrichtlinien erfüllt. Beispielsweise muss das Gerät mit einer Energie- und Verbrauchsanzeige ausgestattet sein und in jeder Jahreszeit eine gewisse Heizeffizienz bieten. Eine weitere Voraussetzung ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von drei.
Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien: Diese Wärmepumpen-Förderung gibt es 2024
Auch in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien wird die Installation einer Wärmepumpe bezuschusst. Allerdings gelten dabei andere Fördersätze als für Einfamilienhäuser. In einem Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten werden für die erste Wärmepumpe zwar wie im Einfamilienhaus Gesamtanschaffungskosten von 30.000 Euro gefördert, doch dieser Höchstfördersatz fällt mit der Anzahl der Wohneinheiten. Bei der zweiten bis sechsten Wohneinheit werden je maximal 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro mit den oben genannten Sätzen bezuschusst.
Bei Gewerbegebäuden sind die förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch dagegen an der Anzahl der Quadratmeter orientiert. Für Bauten mit einer Nutzfläche von bis zu 150 Quadratmetern beträgt der maximal förderfähige Betrag dabei 30.000 Euro. Bei solchen mit einer Nutzfläche zwischen 150 und 400 Quadratmetern ergibt sich die Summe aus der Quadratmeterzahl mal 200 Euro. Liegt die Nutzfläche dagegen zwischen 400 und 1.000 Quadratmetern, so multipliziert man die Quadratmeter zur Berechnung des Gesamtbetrags mit 120 Euro. Nur noch 80 Euro pro Quadratmeter werden für Gewerbebauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche angesetzt.
Gut zu wissen: So läuft die Antragsstellung zur Förderung von Wärmepumpen ab
Um einen Antrag auf Fördermittel zu stellen, müssen Eigentümer die Wärmepumpe von einem Fachbetrieb planen und einen Liefervertrag aufsetzen lassen. In dem Vertrag muss ein Ausführungsdatum innerhalb eines Bewilligungszeitraums von 36 Monaten festgesetzt sein. Ein Fachhandwerker muss den Antrag mit Kennnummer versehen und bestätigen.