Nach Toreschluss - die WochenendsatireVersicherte Verrichtung
Es gibt Dinge, über die macht man sich einfach viel zu wenig Gedanken. Zum Beispiel über den Toilettengang während der Arbeitszeit. Denn erst dieser Tage bin ich per Zufall darauf gestoßen, dass gemäß deutscher Rechtsprechung die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, wenn einem im Betrieb auf dem Pott etwas zustößt.