Kommentar zum verkaufsoffenen SonntagEin Urteil ohne Gewinner
Das war schon eine kuriose Situation: In Barmen durfte der verkaufsoffene Sonntag am vergangenen Wochenende über die Ladentheken gehen, in Elberfeld dagegen nicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte ihn im Westen auf einen Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hin untersagt. Ein Vorgang ohne wirkliche Gewinner.