Alle Gastronomie-Artikel vom 29. Mai 2020
IHK-Appell: Keine Sondergebühren für Außengastronomie
IHK-Appell: Keine Sondergebühren für Außengastronomie

Corona-PandemieIHK-Appell: Keine Sondergebühren für Außengastronomie

Nach der Wiedereröffnung von Restaurants und Cafés sorgen die Hygieneregelungen dafür, dass in Innenräumen deutlich weniger Gäste bewirtet werden können als vorher. Die Bergische IHK bestärkt deshalb die Städte darin, keine Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie zu erheben.