Agentur für ArbeitWeihnachtsgeld: Keine Erstattung als Kurzarbeitergeld
Zum Jahresende zahlen viele Arbeitgeber Weihnachtsgeld aus. Die einmalige Sonderzahlung kann aber bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden. Darauf weist die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal hin.