Finanzen Nebenkostenabrechnung: Worauf Verbraucher achten sollten!

Auf viele Mieter in Deutschland kommt jährlich eine satte Nachzahlung der Nebenkosten zu. So sind die Kosten für Heizung, die Hausreinigung, die Straßenreinigung, Wasser und Allgemeinstrom längst zu einem hohen Kostenfaktor aufgestiegen.

Nebenkostenabrechnung: Worauf Verbraucher achten sollten!
Foto: Unsplash.com/Scott Graham

Viele Mieter vertrauen den Zahlen der jährlichen Abrechnung blind, so dass nur die wenigsten Verbraucher die Zahlen und Daten überprüfen. Doch hat eine aktuelle Studie ergeben, dass mehr als 40 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind. Demnach zahlen viele Mieter viel zu hohe Nebenkosten. Nicht jede Forderung von Vermietern ist berechtigt, so dass sich viel Geld sparen lässt, wenn man sich etwas Zeit nimmt, um die Kostenpunkte genau zu überprüfen. Mehr als die Hälfte aller Mieter in Deutschland überfliegen die entstandenen Nebenkosten nur kurz und zahlen den Endbetrag, welcher auf der Abrechnung vermerkt ist. Hier sind es gerade Geringverdiener, die sich häufig nicht die ausreichende Zeit nehmen die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Denn gerade Besserverdiener, die über ein Nettoeinkommen von mehr als 4.000 Euro verfügen, schauen ganz genau nach, ob die Zahlen und Daten der Abrechnung stimmen. 

Eine Vielzahl von Mietern verschenkt jährlich eine Menge Geld, was sich durch eine detaillierte Prüfung meistens sehr schnell und einfach verhindern lässt. Auch die Unterstützung durch eine Rechtsberatung oder den Mieterschutzbund kann sich lohnen, wenn man das Gefühl hat eine deutlich zu hohe Rechnung in den Händen zu halten.
Um schnell und unkompliziert herauszufinden, ob die Abrechnung der Nebenkosten zu hoch ist, gilt es auf ein paar wichtige Faktoren zu achten. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber erstellt, der Ihnen dabei hilft eine zu hohe Nebenkostenabrechnung zu erkennen. Zudem geben wir Ihnen einige Tipps wie Sie bei einer zu hohen Abrechnung der Nebenkosten vorgehen sollten.

Prüfung durch einen Experten vornehmen lassen

Die meisten Vermieter kennen sich nur wenig mit der Berechnung der Nebenkosten aus. Für viele Mieter ist es demnach schwer nachvollziehbar, aus welchen Kostenpunkten sich die Abrechnung der Nebenkosten zusammensetzt. Denn viel zu häufig legen Vermieter eine Reihe von Betriebskosten auf ihre Mieter um, die eigentlich gar nicht umlagefähig sind. Wem die Abrechnung der Nebenkosten zu hoch vorkommt oder wenn man einige Ungereimtheiten auf der jährlichen Abrechnung findet, sollte sich nicht scheuen einen Experten zu beauftragen, um die Nebenkosten überprüfen zu lassen. So lohnt sich häufig ein Blick ins Internet. Verschiedene Dienstleister im World Wide Web wie MINEKO bieten eine professionelle Prüfung der Nebenkostenabrechnung an, so dass Mieter vor zu hohen Nachzahlungen geschützt werden können. Dabei sollten Mieter darauf achten, dass man sich rechtzeitig um einen eventuellen Einspruch kümmert. Hier gilt es innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt der Abrechnung Einspruch zu erheben.

Vermieter müssen die Abrechnung der Nebenkosten fristgemäß überstellen

Eine Rechnung für eine Nebenkostennachzahlung ist nur gültig, wenn die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum beim Mieter eingeht. Erhalten Mieter die Abrechnung zu spät, sind sie nicht mehr verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Anders sieht es allerdings bei einem Guthaben aus. Denn, auch wenn die Abrechnung erst ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum beim Mieter eingeht, sind Vermieter in der Pflicht ein Guthaben an ihre Mieter auszuzahlen.

Nicht alle Kosten sind umlagefähig

Es gibt eine Reihe von Kostenpunkten bei den Nebenkosten, die Vermieter von ihren Mietern ohne gesetzliche Grundlage einfordern. Darunter fallen alle nicht umlagefähigen Gebühren, die ein Vermieter aus eigener Tasche zu zahlen hat. So können Vermieter beispielsweise nicht die Bankgebühren für ein extra angelegtes Konto auf die Vermieter umlegen. Auch die Portokosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Das Gleiche gilt auch für die Verwaltungskosten der Immobilie, die ebenfalls der Vermieter vollumfänglich bezahlen muss.

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