AGBs Print

11.4 Enthalten die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen ganz oder teilweise Inhalte, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert wurden, hat der Auftraggeber dies dem Verlag vorab schriftlich mitzuteilen und bei elektronischer Übermittlung zusätzlich in den Metadaten anzugeben. Soweit eine Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO erforderlich ist, hat der Auftraggeber diese ordnungsgemäß und auf eigene Kosten vorzunehmen. Er trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für sämtliche Folgen einer fehlenden oder unzureichenden Kennzeichnung.

Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung der gelieferten Inhalte abzulehnen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern sowie angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus einer vom Auftraggeber zu verantwortenden fehlenden oder unzureichenden Kennzeichnung entstehen.