Nach Toreschluss - die Wochenendsatire Parkschein-Leerverkauf

Wuppertal · Am 1. April kann man ja erzählen was man will - es glaubt einem sowieso keiner. Schwierig wird die Sache nur, wenn es um Behörden geht. Deshalb standen am Freitag auch ziemlich viele Autofahrer ratlos vor den ziemlich wenigen Parkplätzen an der Bahnhofstraße.

 Rundschau-Redakteur Roderich Trapp.

Rundschau-Redakteur Roderich Trapp.

Foto: Bettina Osswald

Die erfreuen sich immer sehr großer Beliebtheit, weil sie die einzigen sind, von denen aus man es noch ohne Helikopter zum Hauptbahnhof schaffen kann.

Freitag aber waren hinter den sorgsam mit weißer Farbe aufgepinselten Schrägparkfeldern plötzlich Halteverbotsschilder aus dem Asphalt gewachsen, unter die ein offenbar mehrfach verbeamteter Autor folgenden Text geschrieben hatte: "01.04.2016 v. 08:00-14:00 Kran-Gestellung (Taxi's frei)". Trägermedium für diese Zeilen war ein kröpeliger DIN-A4-Zettel in einer Plastik-Ringbucheinlage.

In Kombination mit dem knatschverkehrten Apostroph-S, das in keiner amtlichen Rechtschreibung vorgesehen ist, und dem Aprilscherz-verdächtigen Datum war diese Installation nur sehr begrenzt geeignet, das Parken zu verhindern. Um nicht zu sagen: gar nicht! Man hätte genauso gut ein Tempo-100-Schild auf dem Nürburgring oder ein "Nicht schießen"-Schild in Palmyra aufstellen können.

Immerhin haben aber fast alle Parker ordnungsgemäß einen Parkschein gezogen, weil der direkt vor dem Schilderwitz stehende Parkscheinautomat deutlich mehr Autorität verströmte und überraschenderweise auch in Betrieb war. Man konnte gestern an dieser Stelle also tatsächlich einen Parkschein fürs Halteverbot kaufen.

Dieses Prinzip kennen wir aus dem Bankensektor unter dem Namen Leerverkauf. Dabei wird etwas angeboten, was es gerade nicht gibt. Es führt gerne zu weltweiten Finanzkrisen und im vorliegenden Fall ordnungspolitisch unmittelbar in den Wahnsinn: Wird die Parkgebühr dann auf das Knöllchen angerechnet oder kommt die noch obendrauf? Kostet es vielleicht sogar noch mehr, wenn ich mit meinem Halteverbotsparkschein die gelöste Parkdauer überschreite? Und wäre es nicht ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht, wenn ich als Falschparker mit Parkschein dann mehr Strafe zahle als ein Falschparker ohne? Und hat der riesige Kran eigentlich auch einen kleinen Parkschein?

Fragen über Fragen, die sich vielleicht auch Wuppertals Politessen gestellt hätten. Wir haben aber tatsächlich den ganzen Vormittag keine gesehen. Muss also doch ein Aprilscherz gewesen sein ...

Bis die Tage!

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