Amtsgericht Wuppertal Strafe als 120.000-Euro-Geldsegen

Wuppertal · Einen überraschenden Geldsegen für zehn gemeinnützige Vereine hat das Amtsgericht ausgelöst. In einem Strafprozess um Steuerhinterziehung in Wuppertal verurteilten die Richter einen 44-jährigen Angeklagten.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Er muss 120.000 Euro an mehrere Stellen zahlen, damit er seine Gefängnisstrafe von einem Jahr nicht verbüßen muss.

Laut Urteil hatte der Mann eine Vollmacht von seiner Großmutter erhalten. So ausgestattet soll er sich selbst mit Schenkungen von hohem Wert aus ihrem Vermögen bedacht haben - ohne die Schenkungssteuer anzumelden. Der Schaden für die Landeskasse: rund 140.000 Euro.

Das Urteil ist noch angreifbar, ebenso die außergewöhnliche hohe, wohltätige Bewährungsauflage. Laut Gericht sollen 20.000 Euro an das Kinderhospiz Bergisches Land im Burgholz gehen, weitere 20.000 Euro an die Alte Feuerwache an der Gathe, 15.000 Euro an den auch von der Wuppertaler Rundschau getragenen Verein "Wuppertaler in Not" (WIN). 10.000 Euro bekommt der CVJM Oberbarmen, weitere 10.000 Euro der Beratungs- und Betreuungsbüro-Verein der Diakonie.

15.000 Euro sind für SOS Kinderdörfer bestimmt, 10.000 Euro für den in Langerfeld ansässigen Verband der Feuerwehren in NRW. Weitere 10.000 Euro gehen an Ärzte ohne Grenzen, jeweils 5000 Euro an den Verein für Bewährungshilfe Wuppertal und für den Wuppertaler Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe.

Die gemeinnützigen Empfänger von Geldbußen und Bewährungsauflagen können die Richter jeweils im Urteil bestimmen. Die womöglich noch offenen Steuern setzt das Finanzamt unabhängig vom Strafurteil fest und zieht sie ein.

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