Revision verworfen BGH bestätigt Wuppertaler Urteil

Wuppertal · Die Strafe eines 45-jährigen Supermarkträubers von acht Jahren Gefängnis wegen Taten unter anderem in Wuppertal ist rechtskräftig. Darüber informierte der Bundesgerichtshof auf Anfrage der Wuppertaler Rundschau.

 Das Nordgebäude des Bundesgerichtshofs.

Das Nordgebäude des Bundesgerichtshofs.

Foto: Stephan Baumann

Die Revision des nun Verurteilten wurde als unbegründet verworfen.

Der Handwerksmeister und Familienvater aus Düsseldorf hatte zugegeben, im März 2014 und Januar 2015 mit vorgehaltener Pistole Märkte an der Hatzfelder Straße und auf dem Bergischen Plateau in Barmen beraubt zu haben. Zwei weitere Überfälle in der Region bestätigte er ebenso. Nach den Taten hatte er sich teils mehrere Stunden in Kellerräumen in der Nähe versteckt. Gegen ihn lagen Video- und DNA-Beweise vor.

Mehrere Markt-Mitarbeiterinnen litten noch während der Verhandlung vor dem Landgericht, im April vergangenen Jahres, unter den Angriffen. Eine Frau konnte aus Angst die Arbeit nicht mehr machen, mit der sie zuvor Sozialbezüge aufgebessert hatte.

Der Verurteilte verbüßt die Strafe bereits. Die Untersuchungshaft seit seiner Festnahme am 12. Oktober 2015 wird ihm angerechnet. Der 45-Jährige hat er angegeben, die Beute von rund 80.000 Euro für Drogen und Spiel ausgegeben zu haben.

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