Zur Nutzung berechtigt

Betr.: "Nicht an Rechte vermieten", Rundschau, 3. Dezember

Die Forderungen des Herrn Thomé und seines Bündnisses richten sich gegen eine demokratisch legitimierte Partei, und verstoßen eklatant gegen unsere Verfassung. Wir möchten daher Herrn Thomé freundlich darauf hinweisen, daß die AfD gemäß Gemeindeordnung NRW berechtigt ist, öffentliche Einrichtungen zu nutzen.

Zudem greifen hier Paragraph 5, Absatz 1, des Parteiengesetzes, in dem die Gleichbehandlung aller Parteien festgeschrieben ist, sowie der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, da die Stadt Wuppertal auch anderen Parteien Räumlichkeiten zur Verfügung stellt.

AfD, Kreisverband Wuppertal, Peter Knoche, Heckinghauser Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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