Leserbrief „Geeignet, erhebliche Zweifel anzumelden“

Betr.: Tempo 30 auf der Heckinghauser Straße

 Die neue Beschilderung an der Heckinghauser Straße.

Die neue Beschilderung an der Heckinghauser Straße.

Foto: Christoph Petersen

Seit relativ kurzer Zeit gibt es auf der Heckinghauser Straße einige Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h. Die Begründung: „Lärmschutz".

Seit der letzten Abstimmung im Bundesrat könnte sowieso die Rechtmäßigkeit dieser Zonen bezweifelt werden. Auch halte ich gerade auf dieser Straße Geschwindigkeitsbegrenzungen für unangemessen, denn die Heckinghauser Straße bildet als Parallele zur B7 eine wichtige Verkehrsentlastung unter anderem für den Verkehr von und zur Blombachtalbücke und der dort in der Nähe liegenden Autobahnanschlussstelle.

Vollkommen unverständlich ist es aber, wie die Heckinghauser Straße nun in 30er-Zonen und in Zonen mit der üblichen innerstädtischen 50er-Beschränkung aufgeteilt wurde. Vollkommen unlogisch und geeignet, am Sachverstand der Verantwortlichen erhebliche Zweifel anzumelden.

Ich habe mich vor ein paar Tagen mit einem Bewohner im Bereich der „nur" 50er-Beschränkung unterhalten. Seine Meinung: „Vermutlich hält man die Bewohner in dieser Zone für Menschen zweiter Klasse, die keinen Lärmschutz verdienen."

Franz Bals

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