Öffentliche Einsicht in Planunterlagen Sanierung der Klärschlammlagerflächen Buchenhofen

Wuppertal · Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für die Sanierung der Klärschlammlagerflächen Buchenhofen in Wuppertal gefasst. Die Unterlagen liegen zur öffentlichen Einsicht aus.

Die Kläranlage Buchenhof.

Die Kläranlage Buchenhof.

Foto: Wupperverband/Benjamin Schaefer

Der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10. bis einschließlich zum 23. Mai 2024 zur öffentlichen Einsicht aus. Die Unterlagen können bei der Stadtverwaltung Wuppertal, im Raum C-334 am Johannes-Rau-Platz 1 in Barmen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (0202/563-5212) eingesehen werden. Die Einsicht ist montags bis donnerstags von 09 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr möglich.

Ebenso werden die Unterlagen zur gleichen Zeit bei der Stadt Remscheid, Raum 312a, Elberfelder Straße 36 in 42853 Remscheid zur Einsicht ausgelegt. Hier ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 02191/16-2451 erforderlich.

Zusätzlich können Interessierte den Planfeststellungsbeschluss über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Services“ „Offenlagen“ einsehen.

Zum Vorhaben

Durch die Sanierung wird die Schadstofffracht im Grundwasser erheblich reduziert und die Fließfähigkeit des Klärschlammes dauerhaft unterbunden, sodass das Klärbecken seine Eigenschaft als Stauanlage verliert. Dafür werden in dem bevorstehenden Bauvorhaben die Klärschlammlagerflächen Buchenhofen mit Fremdböden übererdet. Diese Böden sollen bevorzugt aus umliegenden Baumaßnahmen angenommen werden.

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