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Protestaktionen geplant: Verwaltungsgericht erlaubt rechte Demo

Protestaktionen geplant : Verwaltungsgericht erlaubt rechte Demo

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beschränkung der Polizei Wuppertal für eine rechte Versammlung aufgehoben. Das teilte das Gericht mit. Die Partei "Die Rechte" darf ihre Aktion am Freitag (9.

November 2018) um 19.30 Uhr unter dem Motto "Sicherheit, Recht und Ordnung - Oberbarmen muss endlich sicherer werden" auf dem Berliner Platz durchführen.

Das Wuppertaler Bündnis gegen Nazis mobilisiert unterdessem zum Protest ebenfalls auf dem Berliner Platz ab 19 Uhr. Laut Bündnis sollen sich möglichst viele Wuppertalerinnen und Wuppertaler der rechten Versammlung entgegenstellen.

Die Polizei hatte die rechte Kundgebung für den angemeldeten Tag verboten. Der gelte dem Gedenken für die Opfer des Nationalsozialismus in den Novemberprogromen vor 80 Jahren. Polizeipräsident Markus Röhrl erklärte: "Nach meiner rechtlichen Bewertung darf an diesem besonderen Gedenktag, der uns alle an die Opfer der Verbrechen der NS-Diktatur erinnern und mahnen soll, eine Versammlung von Rechtsextremisten in Wuppertal nicht stattfinden."

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In einer vorläufigen Auskunft verwies das Düsseldorfer Gericht auf die Linie des Verwaltungsgerichts Berlin. Das hatte früher am Tag in einem ähnlichen Verfahren entschieden, eine Verfügung der dortigen Polizei sei offensichtlich rechtswidrig. Der dort konkret angekündigte rechte Aufmarsch richte sich nicht gegen das Gedenken und überschreite nicht die Schwelle, die solche Auflagen rechtfertigen könnten. Zudem sei der Tag nicht speziell dem Andenken an das Unrecht des Nationalsozialismus' gewidmet.

Die Polizei Wuppertal greift die Düsseldorfer Gerichtsentscheidung nicht im Eilverfahren an, sondern richtet sich auf die Versammlungen ein. Polizeipräsident Markus Röhrl : "Wir müssen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptieren und konzentrieren uns heute auf die Aufgabe, für einen friedlichen Verlauf der Versammlungen zu sorgen. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht lasse ich in Ruhe juristisch prüfen."

Laut einem Sprecher des Präsidiums hatte sich das Verbot auf den Hintergrund der Partei bezogen, nicht auf das Motto der Versammlung. Das Präsidium habe auf Geschehnisse bei rechten Versammlungen der jüngsten Zeit in Dortmund und Chemnitz ebenso wie bei einem Umzug der Rechten am 16. Juni 2018 in Wuppertal verwiesen. Dabei sollen Teilnehmer "Haut den Linken die Schädeldecke ein" skandiert haben, außerdem "Linkes Gezeter, neun Millimeter". Die Maßangabe entspricht dem Kaliber einer bestimmten Sorte Pistolenmunition. Um beide Äußerungen laufen laut Polizei weiter Strafverfahren.

Das "Bündnis gegen Nazis" wertete die Anmeldung der rechten Versammlung für dieses Datum als nicht hinnehmbare Provokation. Die Partei trage unverhohlen Antisemitismus auf die Straße. Dem müssten demokratische und antifaschistische Kräfte entgegentreten.

Während der Novemberpogrome 1938 griffen organisierte Schlägertruppen der Nazis Juden und jüdische Einrichtungen in Deutschland an, mordeten, raubten und legten Brände. Die Nacht vom 9. auf den 10. November gilt als Scheitelpunkt dieser Naziverbrechen.

Der Verwaltungsprozess über die Klage der Rechten läuft weiter, trotz der vorläufigen Entscheidung im Eilverfahren. Ein Termin für ein Urteil steht noch nicht fest.