Beschluss des Landtages Straßenausbaubeiträge in NRW endgültig abgeschafft

Wuppertal · Das von den Fraktionen von CDU und Grünen eingebrachte Gesetz zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (KAG) vom NRW-Landtag beschlossen worden.

Der Bau bzw. die Sanierung einer Straße war für Anliegerinnen und Anlieger bisher kostspielig.

Der Bau bzw. die Sanierung einer Straße war für Anliegerinnen und Anlieger bisher kostspielig.

Foto: stux

Faktisch zahlten Anliegerinnen und Anlieger für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zuletzt ohnehin keine Beiträge mehr. Den entsprechenden Anteil übernahm das Land über den Weg einer Förderrichtlinie.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz tritt ein ausdrückliches Beitragserhebungsverbot an die Stelle der Pflicht zur Erhebung von KAG-Beiträgen, das rückwirkend zum 1. Januar 2024 gilt. Alle ausfallenden Beiträge werden den Kommunen erstattet.

„Mit dem Gesetz sind wir am Ende eines Weges angekommen, den wir als regierungstragende Fraktion bereits in der letzten Legislatur begonnen haben. Im Gegensatz zur SPD, die in Regierungszeiten immer an den KAG-Beiträgen festgehalten hat, um dann in Oppositionszeiten umso vehementer deren Abschaffung zu fordern, haben wir unseren Worten Taten folgen lassen“, so die die CDU-Landtagsabgeordneten Sebastian Haug und Jens-Peter Nettekoven.

„Nach 55 Jahren streichen wir die Beitragspflicht der Anlieger für den Ausbau kommunaler Straßen aus dem Gesetz. Mit dem gesetzlichen Anspruch auf Beitragsfreiheit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger. Kein Anlieger muss in Zukunft mehr befürchten, für sein Grundstück zur Zahlung hoher Ausbaubeiträge herangezogen zu werden.“

Auch für die Kommunen habe das Gesetz „eine Reihe von Vorteilen“: „Mit dem ihnen jetzt eingeräumten gesetzlichen Erstattungsanspruch ist gewährleistet, dass ihnen alle Beiträge erstattet werden, welche die Kommunen aufgrund des Beitragserhebungsverbots nicht mehr erheben können. Darüber hinaus sinkt mit dem Ende der KAG-Beiträge der bürokratische Arbeitsaufwand erheblich, da notwendige Satzungen, Bescheide, verpflichtende Bürgerversammlungen, Straßen- und Wegekonzepte sowie die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten entfallen. Diesen Weg des Bürokratieabbaus gehen wir weiter!“

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