Sperrfrist "Gehölzschnitt" ab 1. MärzBußgelder bis zu 5.000 Euro
Am 1. März beginnt wieder die so genannte "Sperrfrist" für Gehölzschnitte. Das Schneide-Verbot soll helfen, brütende Vögel zu schützen und deren Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten.