BundesnaturschutzgesetzBäume und Büsche bis 28. Februar beschneiden
Mit den ersten Sonnenstrahlen werden auch die Vögel wieder aktiv: Der Nestbau steht an. Daher beginnt am 1. März 2017 wieder die jährliche Sperrfrist für Gehölzschnitte: Bis zum 30. September dürfen Bäume und Büsche in Privatgärten nicht mehr geschnitten werden, so die Stadtverwaltung. So sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor.