Leser Freiwillig mit Zuschlägen

Betr.: Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage

Es kommt bei verkaufsoffenen Sonntagen immer so rüber, als ob die Verkäufer und Verkäuferinnen nun zusätzlich zu ihren 38,5 Wochenstunden noch zehn Stunden mehr arbeiten müssten. Die Wochenarbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn also sonntags gearbeitet wird, sind das zusätzliche, freiwillige Stunden mit Zuschlägen.

Hans-Peter Grünen, Schusterstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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