Verhandlungen beendet Metallindustrie: Arbeitgeber begrüßen Tarifkompromiss

Wuppertal / Düsseldorf · Der Arbeitgeberverband der Metallindustrie von Wuppertal und Niederberg begrüßt die Tarifvereinbarung, die die Metallarbeitgeber und die IG Metall in Nordrhein-Westfalen am Dienstag (30. März 2021) in Düsseldorf für die rund 700.000 Beschäftigten des Industriezweigs erzielt haben.

 Michael Vitz (Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie von Wuppertal und Niederberg).

Michael Vitz (Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie von Wuppertal und Niederberg).

Foto: VBU

„Es ist gelungen, der enorm schwierigen wirtschaftlichen Situation Rechnung zu tragen. Für uns ist es ganz wichtig, dass unsere Unternehmen wie schon im Jahr 2020 auch im Jahr 2021 keine Erhöhung der Tabellenentgelte verkraften müssen“, betont Michael Vitz (Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie von Wuppertal und Niederberg). Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten hätten im Jahr 2021 keine zusätzliche Belastung durch den Tarifvertrag.

Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden demnach im laufenden Jahr automatisch entlastet, ohne dass eine Zustimmung der IG Metall erforderlich ist. Dazu entfällt das 2018 vereinbarte Tarifliche Zusatzentgelt, wenn im Jahr 2021 nicht eine Nettoumsatzrendite von mindestens 2,3 Prozent erreicht wird. Die jährliche Sonderzahlung wird als „Transformationsgeld“ bezeichnet. Statt sie auszuzahlen, kann sie auch dazu verwendet werden, eine Arbeitszeitverkürzung auf bis zu 30 Wochenstunden zu finanzieren. Bei diesen Regelungen wie auch dem Transformationsprozess sind jedoch freiwillige Betriebsvereinbarungen erforderlich, die nicht erzwungen werden können.

Die Tarifvereinbarung sieht im Kern vor:
• eine Corona-Beihilfe von 500 Euro im Juni 2021.
• Die Entgelttabellen werden unverändert bis zum 30. September 2022 in Kraft gesetzt.
• Eine neue Sonderzahlung von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts im Februar 2022 steigend auf 27,6 Prozent eines Monatsentgelts ab Februar 2023.
• Der Tarifvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021, hat eine Gesamtlaufzeit von 21 Monaten und endet am 30. September 2022.

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