Umbau des Schwurgerichtssaals Prozess von Wuppertal nach Mönchengladbach verlegt

Wuppertal · In einem Strafverfahren gegen insgesamt sechs Angeklagte wegen unerlaubten, teils bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. Beihilfe dazu hält die 2. große Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts ihre Sitzungen ab dem 16. November bis auf Weiteres in den Räumen des Landgerichts Mönchengladbach ab.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Achim Otto

Hintergrund ist, dass der so genannte Schwurgerichtssaal in Wuppertal, den die Kammer bislang für dieses Verfahren genutzt hat, vorläufig nicht (mehr) zur Verfügung steht, weil er seit Anfang November planmäßig umfassend saniert und technisch modernisiert wird.

„Die Baumaßnahmen dienen dazu, den wegen seiner Größe wichtigen und vielgenutzten Sitzungssaal, der teils auch als Veranstaltungsort – etwa für die Vortragsreihe #RechtSo – zum Einsatz kommt, in jeder Hinsicht so zu ertüchtigen, dass er den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit wie auch an die Medientechnik genügt“, heißt es. „Letztere erlangt in Gerichtsverfahren eine immer größere Bedeutung. So besteht oft die Notwendigkeit, Audio- oder Videoaufzeichnungen für alle Verfahrensbeteiligten gut wahrnehmbar präsentieren oder im Ausland befindliche Zeugen per Videokonferenz vernehmen zu können.“

Zwar stehen im Justizzentrum Wuppertal weitere Sitzungssäle zur Verfügung, deren Kapazität allerdings derzeit – auf Grund des am möglichst effektiven Infektionsschutz ausgerichteten Hygienekonzepts – deutlich reduziert ist. Vor diesem Hintergrund hat die Kammer in Abstimmung mit den beiden Behördenleitungen auswärtigen Termine bestimmt. In Mönchengladbach findet das Verfahren im dortigen Schwurgerichtssaal (Saal 100A) statt.

Die Präsidentin des Landgerichts Wuppertal Dr. Annette Lehmberg zeigt sich mit der gefundenen Lösung sehr zufrieden: „Durch die auswärtigen Sitzungstermine entsteht zwar ein erheblicher Aufwand für alle Beteiligten. Die gefundene Lösung zeigt aber, dass die Justiz in der gegenwärtig schwierigen Situation in der Lage ist, ihren Auftrag zu erfüllen, ohne den Gesundheitsschutz der Verfahrensbeteiligten zu vernachlässigen. Ich bin den Kollegen in Mönchengladbach sehr dankbar, dass sie der Kammer den Schwurgerichtssaal zur Verfügung stellen und damit die weitere Durchführung des Verfahrens sichern.“

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