1. Lokales

Stärkungspakt: Bereits 323 Millionen aus NRW

Stärkungspakt: Bereits 323 Millionen aus NRW

Wuppertal hat seit 2012 rund 323 Millionen aus dem so genannten Stärkungspakt des Landes NRW erhalten. Nach Angaben der Grünen kommen 2017 weitere 60 Millionen Euro hinzu. Ab 2018 werden die Zahlungen schrittweise reduziert, 2021 laufen sie aus.

Klaus Lüdemann, finanzpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion: "Der Stärkungspakt Stadtfinanzen hat gerade in Wuppertal für eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzen gesorgt. Dennoch gibt es eine Reihe von finanzpolitischen Baustellen: 2015 wurde das Ziel von 190 Millionen Euro Einnahmen aus der Gewerbesteuer um zehn Millionen Euro verfehlt. Eine Großstadt wie Wuppertal mit 355.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müsste eigentlich jedes Jahr 200 Millionen Euro Gewerbesteuer einnehmen, um auf Dauer einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können."

Mario Krüger, kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion: "Fast alle pflichtig teilnehmenden Gemeinden planten ab 2015 mit Überschüssen im ordentlichen Ergebnis und erwarten nun ab 2016 positive Jahresergebnisse. Nun ist jedoch die Bundesregierung in der Pflicht, die Kommunen endlich bei den stark steigenden Sozialausgaben sowie den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu entlasten. Es kann nicht sein, dass das Land hier als Ausfallbürge des Bundes einspringen muss."

  • Die Rede von Oberbürgermeister Uwe Schneidewind
    Beim „Metropolis World Congress“ : Los Angeles, Moskau, Berlin, Wuppertal
  • Von li.: Sabine Vischer-Kippenhahn (Co-Vorsitzende der
    Landtagswahl 2022 : SPD: Bialas, Engin und Neumann nominiert
  • Prof. Dr. Angela Faber (LVR-Dezernentin Schulen,
    Für Job-Unterstützung : LVR überweist 1,7 Millionen Euro nach Wuppertal

Das Stärkungspaktgesetz wurde Ende 2011 von der rot-grünen Koalition beschlossen. Für insgesamt 61 überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen hierdurch Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,76 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden einen klaren Sanierungskurs im Hinblick auf ihre kommunalen Haushalte nachweisen.