Gericht Spuckattacke an der Kasse

Wuppertal · Es war nicht die zu hohe Endsumme, sondern der abgewehrte Sexwunsch eines Kunden, der zu einer unappetitlichen Szene an der Kasse eines Wuppertaler Supermarktes führte. Die hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel und endete mit einer Geldstrafe.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Laut Urteil hatte sich ein Mittvierziger im Abendgeschäft zunächst vor der Theke der 28-jährigen Frau aufgebaut, sich auffallend über die Lippen und über die Finger einer Hand geleckt — und so Oralsex angedeutet. Dazu habe er mit den Augen gerollt.

"Ich habe ihm gesagt, er soll weg gehen. Und, dass ich so etwas Perverses an meiner Theke nicht dulde", berichtete die Frau dem Richter. Doch der Angeklagte sei geblieben. Er sei näher gekommen, habe sie als "hässliche Schlampe" beschimpft, mit dem Kopf ausgeholt und schwungvoll gespuckt — während Zeugen zusahen: "Mein ganzes Gesicht war voll. Es war widerlich." Die Verkäuferin war zum Geschäftsführer gelaufen, der Angeklagte noch hinterher. Er behauptete nun, die Frau habe ihn pädophil genannt — sie müsse sich entschuldigen.

Schließlich kam der Ladendetektiv dazu, kurz darauf die Polizei. Der Angeklagte erklärte, er habe nicht gespuckt, sondern den Vorgang nur angedeutet. Den Vorschlag des Gerichts, gegen eine finanzielle Wiedergutmachung zugunsten der Verkäuferin den Prozess einzustellen, schlug der Mann aus: Das komme für ihn nicht in Frage — er forderte vielmehr einen Freispruch.

Dieser Wunsch erfüllte sich nicht, vielmehr wurde er — noch nicht rechtskräftig — wegen Beleidigung zu einer Strafzahlung von 225 Euro verurteilt. Das Geld geht an die Landeskasse. Es entspricht einem halben Monatseinkommen des Angeklagten und erscheint im Führungszeugnis. Grund dafür ist eine frühere Strafe wegen Drogen. Das Gericht verließ der Mann sichtlich aufgebracht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort