Urteil gegen 19-Jährigen aus der JVA Ronsdorf Knapp zehn Jahre Haft wegen Totschlag

Wuppertal · Ein 19-jähriger Angeklagter muss wegen Totschlags im Gefängnis für neun Jahre und zehn Monate in Haft. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Mann am Freitag (2. Dezember 2016) nach Jugendstrafrecht.

 Der Angeklagte vor Gericht.

Der Angeklagte vor Gericht.

Foto: Dirk Lotze

Weiter bestehen bleiben frühere Verurteilungen wegen Raubs, Diebstählen und Drogenvergehen zu drei Jahren.

Diese Strafe verbüßte der Angeklagte während seiner Tat im Gefängnis Ronsdorf. Der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung: "Die Strafen zusammenzufassen wäre das falsche Signal an den Angeklagten."

Der 19-Jährige hat gestanden, am 4. Mai einen ein Jahr älteren Untersuchungsgefangenen erdrosselt zu haben. Die beiden Männer hatten sich zur Freizeit zusammen einschließen lassen. Das Gericht nahm als unwiderlegt an, dass es Streit um Schulden vom Kartenspiel gegeben hat. Der Angeklagte hatte vor dem Prozess vorübergehend eine andere Version geschildert. Demnach hätte er den Anderen in eine Falle gelockt und hinterrücks angegriffen. Er habe jemanden umbringen wollen - um zu wissen, wie das ist.

Der Vorsitzende Richter stellte fest: "Wir wissen nicht, was in der Zelle passiert ist." Das Gericht wertete Zweifel am Mordgeständnis zu Gunsten des Angeklagten. Laut psychiatrischem Gutachter ist denkbar, dass der 19-Jährige sich durch mehrfache, widersprüchliche Äußerungen als schuldunfähig darstellen wollte.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Es entspricht bis auf zwei Monate der Höchststrafe nach Jugendrecht, die der Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

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