Kündigung Adolphe Binder Keine Einigung vor Gericht

Wuppertal · Satte 45 Minuten dauerte sie, die Güteverhandlung zwischen Adolphe Binder und dem Tanztheater Wuppertal Pina Bausch. Dann stand fest: Eine Einigung wird es (vorerst) nicht geben. Die ehemalige Intendantin akzeptiert die fristlose Kündigung nicht, sie will ihren Job zurück.

 Adolphe Binder und ihr Anwalt am Dienstag vor Gericht.

Adolphe Binder und ihr Anwalt am Dienstag vor Gericht.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Vor zwei Monaten hatte der Beirat des Tanztheaters Pina Bausch seiner Intendantin Adolphe Binder die Kündigung ausgesprochen. Am heutigen Dienstagmittag (4. September 2018) kam es vor dem Arbeitsgericht Wuppertal zum Gütetermin zwischen den beiden Parteien. Denn Binder, die bereits diverse Angebote auf eine einvernehmliche Trennung abgelehnt hatte, klagte folgerichtig auch gegen die fristlose Kündigung. Sie machte während des Gerichtverfahrens heute noch einmal deutlich, weiter mit der Compagnie arbeiten zu wollen.

Der Richter hatte sich beide Seiten ausführlich angehört, am Ende aber so große Differenzen zwischen bei den Parteien festgestellt, die man nicht durch so ein Kümdigungsverfahren lösen kann. Er empfahl den Parteien ein Güterrichterverfahren, beide haben zwei Wochen Zeit auf den Vorschlag zu reagieren.

Das war vor der Kündigung geschehen: Gerade mal ein Jahr war Adolphe Binder als Intendantin des legendären Tanztheaters Pina Bausch im Amt, als Stadtdirektor Johannes Slawig als Vertreter der Stadt als alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer Dirk Hesse den Beirat baten, der fristlosen Kündigung Binders zuzustimmen. Es heißt, es habe massive Unstimmigkeiten zwischen ihr und Hesse sowie anderen Mitarbeitern gegeben. Von "zerrütteten Verhältnissen" war die Rede und davon, dass die Intendantin keinen brauchbaren Spielplan vorgelegt habe. Außerdem wurde der Presse ein mehrseitiger Aktenvermerk mit angeblichen Vorwürfen gegen Binder zugespielt. Binder hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Ein ausführlicher Bericht über die Verhandlung folgt.

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