Landgericht Wuppertal Jugendstrafen nach Vergewaltigung einer 13-Jährigen

Wuppertal · Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat am Montag (8. Oktober 2018) sechs männliche Jugendliche verurteilt. Die 2. Jugendkammer sah den Vorwurf der Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens bzw. der Beteiligung daran als erwiesen an.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: FOTO: Asio otus / Wikipedia

Zwei der Angeklagten (14 und 15 Jahre) wurden jeweils der zweifachen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Nach den Feststellungen der Kammer hatten die beiden Haupttäter das Mädchen kurz hintereinander vergewaltigt, ohne dass sie das Opfer zwischendurch freigelassen hätten. Sie wurden deshalb zu Jugendstrafen von vier Jahren und neun Monaten bzw. von vier Jahren verurteilt.

Die übrigen 14- bis 17-jährigen Angeklagten waren nach den Feststellungen der Kammer an der ersten Vergewaltigung nicht beteiligt und wurden deshalb freigesprochen. Sie hätten so weit entfernt gestanden, dass sich nicht sicher feststellen ließe, dass sie überhaupt mitbekommen hätten, was da passiert sei. "Sie sollen dann aber aufgeschlossen haben und sich an der zweiten Vergewaltigung der Haupttäter beteiligt haben", so das Landgericht.

In diesem Zusammenhang ist einer der weiteren Angeklagten wegen Vergewaltigung und sind die übrigen drei wegen der Beihilfe zur Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Einer von diesen ist zudem wegen sexuellen Übergriffs verurteilt worden.

Fünf der sechs Angeklagten sollen darüber hinaus geplant haben, sich noch ein weiteres Mal an dem Mädchen zu vergehenm und wurden auch deshalb verurteilt. Zu der weiteren Tat sei es aber nicht gekommen, weil — wie der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung ausdrücklich betonte — sich eine Frau eingemischt hätte, die das Mädchen bemerkt habe und dieses dann mit sich genommen habe. Dies zeuge von "vorbildlicher Zivilcourage" und habe Schlimmeres verhindert.

Die weiteren Angeklagten (beide 14) müssen Jugendstrafen von drei Jahren bzw. zwei Jahren und neun Monaten absitzen. Gegen die beiden übrigen Angeklagten (14 bzw. 17) wurden auf Grund ihrer "im Verhältnis geringeren Tatbeteiligung und auch wegen ihres Prozessverhaltens" zu Jugendstrafen von zwei Jahren bzw. ein Jahr und acht Monaten verhängt, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die beiden hatten sich von Anfang an umfassend geständig eingelassen und reuig gezeigt. Der Vorsitzende betonte, dass es — wenn es alleine um deren Tatbeiträge gegangen wäre — einer Vernehmung des Opfers nicht bedurft hätte.

Das Mädchen ist im Laufe der insgesamt siebentägigen Hauptverhandlung vom Gericht in Abwesenheit der Angeklagten und deren Eltern angehört worden. Während die Kammer die Angeklagten von der Verhandlung in diesem Zeitraum formal ausgeschlossen hat, verzichteten deren Eltern freiwillig auf ihre Anwesenheit, sodass das Opfer mit ihnen nicht konfrontiert war.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können binnen einer Frist von einer Woche Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

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