Im Wuppertaler Landgericht Festnahme mitten im laufenden Verfahren

Wuppertal · Zivilfahnder des Polizeipräsidiums Wuppertal haben im Landgericht einen Angeklagten (28) festgenommen, der bundesweit als Internet-Betrüger gesucht wurde. Sie vollstreckten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg in einem dortigen Verfahren, nachdem der Vorsitzende Richter die Sitzung zur Urteilsberatung unterbrochen hatte.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Asio otus / Wikipedia

Im laufenden Prozess ging es um eine Bewährungschance nach 50-fachem betrügerischen Verkauf nicht vorhandener Waren an arglose Käufer per Internet. Der 28-Jährige hatte die Taten gestanden und über seinen Anwalt Claus Burghoff geltend gemacht, er wolle sich um seine Familie kümmern. Ja, er wisse, dass weitere Verfahren gegen ihn laufen.

Der Vorsitzende Richter Christoph Märten hatte den 28-Jährigen, sichtlich mit sich ringend, versprechen lassen: Er werde freiwillig bis zur Urteilsverkündung bleiben. Offenbar gab es aus dem laufenden Verfahren heraus rechtlich keine Handhabe, ihn in Gewahrsam zu nehmen.

Die Polizisten allerdings hielten dem Angeklagten einen roten Zettel vor: "Wir gewähren Ihnen die Pause nicht. Wir haben einen Haftbefehl." Justizwachtmeister schafften den Mann ins Hausgefängnis des Gerichts.

Die Urteilsverkündung samt Gardinenpredigt vom Richter ersparte ihm das freilich nicht. Bewährung, die das Amtsgericht in der ersten Instanz gegeben hatte, lehnte das Landgericht ab. Märten: "Dafür müssten besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Angeklagten vorliegen. Wenn man das in diesem Fall annimmt, kann man das Gesetz auch gleich abschaffen."

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