Leserbrief „Planfeststellungsverfahren ist doch ein Witz“

Wuppertal · Betr.: Planfeststellung und Ausbau der L419

 Symbolbild,

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Foto: Rundschau

Das ganze Planfeststellungsverfahren um die L419 ist doch ein Witz, weil gesetzlich von vornherein deren Ausbau gesetzlich als „öffentliches Interesse“ definiert ist und alle anderen (Einzel-) Interessen inklusive der Natur dagegen „abgewogen“ werden. Auch die Argumente im weiteren Verfahren sind ein Witz. Ein Einzelner kann nur seine persönlichen Beeinträchtigungen geltend machen. Unterlässt er dies, kann er später nicht klagen.

Eine Klage im Voraus ist ebenso unzulässig, so lange verwaltungsrechtlich noch gar kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Selbst wenn man am Tage der Verkündigung desselben in irgendeinem Amtsblatt umgehend Klage beim OVG Münster einreicht, dauert dies wieder Jahre bis zu einer Entscheidung.

Die damalige rot-grüne Landesregierung hat zu Beginn dieses Jahrhunderts dafür gesorgt, dass Klagen gegen eine Planfeststellung diese nicht mehr hemmen. Das heißt, das bis zum Urteil schon mal abgeholzt und plattgemacht werden darf, selbst wenn das Verfahren anschließend für rechtswidrig erklärt wird. Noch zu Schwebebahn-Planfeststellungszeiten war es so, dass so lange nicht gebaut werden durfte, bis Klagen dagegen gerichtlich entschieden waren.

Die Natur ist da nicht so pingelig und nimmt sich ihr Recht wie im Ahr- oder Wuppertal. Dass dies nur der Anfang war, nimmt die Landesregierung offenkundig als gottgegeben hin. Unwetter und Hochwasser kann man im Gegensatz zu Protestlern in Lützerath auch nicht so gut einknasten.

Norbert Bernhardt

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