2G mit Stichproben NRW-Handelsverband: „Eine unwirksame Maßnahme“

Wuppertal / Düsseldorf · Der NRW-Handelsverband kritisiert, dass die Landesregierung an der 2G-Zugangsregel außerhalb des Lebensmittelhandels festhält.

 2G gilt in NRW weiter im Einzelhandel.

2G gilt in NRW weiter im Einzelhandel.

Foto: Christoph Petersen

„Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich“, so Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer beim Handelsverband Nordrhein-Westfalen.

Ab Mittwoch (9. Februar 2022) sollen die 2G-Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel mit Gütern außerhalb des täglichen Bedarfs bestehen bleiben, aber die bisherige vollständige Kontrollpflicht in eine Stichprobenkontrolle abgeändert werden.

Mittlerweile hätten die meisten Bundesländer die 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies für die nächsten Tage angekündigt, so der Verband: „Über 80 Prozent der Kundenkontakte finden im Lebensmitteleinzelhandel statt, der außer der Maskenpflicht keinen Zugangsbeschränkungen unterliegt – bislang ohne jedes nennenswerte Infektionsgeschehen. Länder, in denen keine 2G-Zugangsbeschränkungen gelten, zum Beispiel Niedersachsen, weisen kein höheres Infektionsgeschehen auf als Länder mit 2G-Zugangsbeschränkungen.“ Hierauf habe der Handelsverband NRW die Landesregierung „wiederholt hingewiesen und dringend um eine Modifikation der Zugangsbeschränkungen gebeten“.

„Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursacht im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste. Uns ist absolut unverständlich, warum gerade in Nordrhein-Westfalen als Handelsland Nummer 1 erst nach einer entsprechenden Beratung in der Bund-Länder-Abstimmung kommende Woche eine wirkliche Veränderung der Zugangsregelung erfolgen soll, während wir von allen Nachbarländern links und rechts überholt werden“, so Achten.   

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