Einschränkung für Ungeimpfte 2G-Regel: Einzelhandel fordert Wirtschaftshilfen

Wuppertal / Düsseldorf · Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen hat starke Bedenken gegen die bereits ab Samstag (4. Dezember 2021) gültigen Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte im gesamten Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.

 Der Einzelhandelsverband fürchtet, dass die Geschäfte - wie hier auf dem Barmer Werth - starke EInbußen hinnehmen müssen.

Der Einzelhandelsverband fürchtet, dass die Geschäfte - wie hier auf dem Barmer Werth - starke EInbußen hinnehmen müssen.

Foto: Christoph Petersen

Dies stelle den Einzelhandel „vor kaum lösbare Aufgaben“ und werde „für viele Betriebe mitten im Weihnachtsgeschäft existenzgefährdende Wirkung haben“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten.

Der Handel stelle wegen erprobter Hygienekonzepte und durchgängiger Maskenpflicht keinen Infektionsherd dar. Die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel diene damit nicht der unmittelbaren Infektionsbekämpfung, sondern als Anreiz für bislang Ungeimpfte, sich nunmehr impfen zu lassen. „Wir unterstützen das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, vorbehaltlos unter anderem auch mit einer eigenen Impfkampagne. Dennoch verursacht die 2G-Regelung im Einzelhandel einen riesigen Kontrollaufwand und stellt eine zusätzliche Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten und Geschäftsinhaber dar“, so Achten.

Laut Schätzungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft verursacht die Einführung der 2G-Regel bundesweit im stationären Einzelhandel Umsatzeinbußen von etwa 5,3 Milliarden Euro. Auf NRW entfallen hiervon demnach etwa 1,5 Milliarden Euro. Hinzu komme der Aufwand für die Organisation der Zugangsbeschränkungen. „Ich gehe davon aus, dass uns diese Regelung nochmals Schäden von circa zwei Milliarden Euro beschert. Für dieses Sonderopfer muss der Handel entschädigt werden. Die bisherigen Wirtschaftshilfen sind da völlig ungeeignet“, fordert Achten.

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