Neue Corona-Schutzverordnung in NRWAb Donnerstag: 2G+ in der Gastronomie mit Ausnahmen
Die NRW-Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die am Donnerstag (13. Januar 2022) in Kraft tritt. Man setze damit „die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein“ um. Die Verordnung gilt in dieser Fassung zunächst bis zum 7. Februar.