Corona-Pandemie Eventuell bis zu 350 Flüchtlinge in Ronsdorfer Standby-Einrichtung

Wuppertal / Düsseldorf · In der ehemaligen Helios-Klinik Im Saalscheid in Ronsdorf könnten ab Anfang Juni vorübergehend Flüchtlinge untergebracht werden. Das hat die Bezirksregierung Düsseldorf am Freitag (17. April 2020) angekündigt. Das rund 7.000 Quadratmeter große Gebäude werde momentan für bis zu 350 Menschen hergerichtet. Die Nutzung sei zunächst auf ein Jahr befristet.

 Das betreffende Gebäude Im Saalscheid in Ronsdorf (Archivbild).

Das betreffende Gebäude Im Saalscheid in Ronsdorf (Archivbild).

Foto: Klaus-Günther Conrads

Die Plätze stehen bereits seit Anfang 2017 zur Verfügung, sind bisher jedoch noch nicht beansprucht worden. Zurzeit beginnen die Vorbereitungen für den Bezug. So werden beispielsweise die Trinkwasserversorgung und der Brandschutz überprüft. „Die Aktivierung dieser Plätze soll keine Dauerlösung sein, ist aber vorübergehend unabdingbar, um der außergewöhnlichen Situation durch die Corona-Pandemie auch im Flüchtlingsbereich so effektiv wie möglich zu begegnen“, betont Düsseldorfs Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher. „Wir müssen für Bewohner in allen Unterkünften die Chance schaffen, in größerem Abstand voneinander zu leben.“

Die zusätzlichen Kapazitäten würden auch deshalb benötigt, weil das Land den Kommunen momentan „mit Rücksicht auf deren Belastung“ keine Asylbewerber zuweise. Neben Wuppertal werden deshalb zwei weitere Standorte eingerichtet: In der Standby-Einrichtung in Weeze stehen ab Anfang bzw. Mitte Mai 750 Betten zur Verfügung, weitere 1.000 Betten werden bis zum 1. Mai auf dem Gelände des ehemaligen Hauptquartiers der Britischen Streitkräfte (JHQ) in Mönchengladbach-Rheindahlen aufgebaut, in räumlicher Distanz zu den anderen Gebäuden der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung. „Ob und wann welcher Standort belegt wird, entscheidet die für das Belegungsmanagement zentral zuständige Bezirksregierung Arnsberg“, heißt es.

Ziel sei es, „eine gesonderte Unterbringung von gesunden ebenso wie infizierten Personen oder Verdachtsfällen, aber insbesondere von Personen mit besonderem Schutzbedarf zu ermöglichen“. Und weiter: „Abstand halten, in der Hausgemeinschaft bleiben, Fremdkontakte minimieren – diese Schutzvorgaben gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus werden auch in den Unterbringungseinrichtungen des Landes umgesetzt. Zudem ist es wichtig, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit insbesondere die Gruppe der so genannten vulnerablen Menschen (dazu zählen Behinderte, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Krebskranke oder an einer Immunschwäche Leidende) geschützt werden.“

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