Wuppertaler SV Prozess um Horst-Buhtz-Stiftung

Wuppertal · Im Streit um eine künftige Stiftung im Umfeld des Fußball-Regionalligisten Wuppertaler SV verhandelt seit Dienstag (24. April 2018) das Landgericht. Ein Unternehmen fordert 12.500 Euro zurück, die es zur Gründung beigesteuert hatte.

 Der 2015 verstorbene Horst Buhtz (vorne li.) bei einem Besuch im Stadion am Zoo.

Der 2015 verstorbene Horst Buhtz (vorne li.) bei einem Besuch im Stadion am Zoo.

Foto: Dirk Freund

Ein WSV-Verwaltungsratsmitglied ist persönlich verklagt und lehnt ab: Gespendet ist gespendet. Die Horst-Buhtz-Stiftung für Jugendarbeit wollen die Stifter nach eigenen Angaben nun Anfang Mai errichten.

Den Betrag und einen weiteren aus privater Tasche hatte Unternehmer Dieter Schauf zur Verfügung gestellt, bei seiner Wahl in den WSV-Verwaltungsrat im Frühjahr 2017. Er hatte eine Frist gesetzt: Die Stiftung sollte bis zum 30. September desselben Jahres entstehen. Das kam nicht so, stattdessen zum Zerwürfnis mit dem Verwaltungsratsgremium. Schauf trat während der Jahreshauptversammlung 2018 zurück.

Erste Berichte über die Stiftung lassen sich bis 2014 zurückverfolgen. In der Verhandlung am Dienstag (24. April) warnte Richter Oliver Kloß: "Dieser Prozess ist nicht der Ort, um schmutzige Wäsche zu waschen. Das richtet sich an beide Seiten. Auf die persönlichen Verhältnisse zwischen den Beteiligten wird es nicht ankommen."

Die Klägerseite hatte zuvor klar gemacht, sie könne nicht beweisen, dass falsch mit dem Geld umgegangen wurde. Anwalt Karl Mintert: "Sonst hätten wir eine Strafanzeige gestellt. Da können Sie sich drauf verlassen." Die Stiftung werde seit langem ständig angekündigt, als gehe es um ein paar Tage. Gegenüber der Wuppertaler Rundschau fügte Mintert hinzu: "Mein Mandant hat gesagt, unter Runge wäre das nicht passiert."

Der Beklagte wies Vorwürfe zur Verwaltung des Geldes zurück: "Als das aufkam, habe ich einem Kollegen gesagt: Ich habe die Bankkarte dabei. Komm, wir gehen rüber zu Sparkasse Sonnborn und ich zeige Dir den Kontostand."

Eine Einigung erreichte das Gericht nicht. Schauf will das Geld nicht mehr zur Verfügung stellen, auch keinen anderen Betrag. Der Beklagte argumentiert, die Frist sei von vorne herein zu kurz gewesen und der Spender habe das auch gewusst.

Rechtlich sind mehrere Sichtweisen möglich, stellte Richter Kloß fest. Er wolle sich noch nicht für oder gegen eine Seite festlegen.

Das Gericht setzt das Verfahren am 15. Mai fort.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort