1. Lokales

Prozess zu Vorfall am Hauptbahnhof: UPDATE: Von Geistern "geärgert" - Kind auf Gleise gezogen

Prozess zu Vorfall am Hauptbahnhof : UPDATE: Von Geistern "geärgert" - Kind auf Gleise gezogen

Der womöglich völlig wahllose Angriff hatte schockiert: Ein 23 Jahre alter Mann habe im Hauptbahnhof in Elberfeld einen fremden, fünf Jahre alten Jungen gepackt - und sei vor den Augen der entsetzen Eltern mit dem Kind vor einen Zug gesprungen.

Der Mann bestätigte die Vorwürfe am Dienstagmorgen (23. Oktober 2018) vor dem Landgericht. Geister hätten ihn "geärgert". Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn als gemeingefährlich in die Psychiatrie einzuweisen.

Laut Gericht hat der 23-Jährige einem Arzt erklärt: Ein Mantra beschreibe, dass ein Opfer gebracht werden müsse, dass Blut fließen müsse. Auf welche Religion er sich bezogen haben soll, blieb vorerst offen. Der Mann ist Sikh und bestreitet, sich so geäußert zu haben. In seiner Unterkunft in Gelsenkirchen sollen sich Hinweise auf mehrere Glaubensrichtungen befunden haben, ebenso wie eine handschriftliche Liste möglicher Opfer. Unterlagen zufolge war der 23-Jährige zu Jahresbeginn als uneinsichtiger Kranker vorübergehend in einer geschlossenen Klinik. Es habe Gesundheitsgefahr für ihn bestanden. Der vorsitzende Richter kommentierte: "Auf die Vorbelastungen kommt es kaum an - bei dem gravierenden Geschehen, um das es geht."

  • Prozessbeginn nach Vorfall am Hauptbahnhof : Kind auf Gleise gezogen: Täter soll in Psychiatrie bleiben
  • Vorfall am Hauptbahnhof : Mann muss in geschlossene Psychiatrie
  • Hauptbahnhof Wuppertal : Vor einfahrendem Zug: Mann zieht Kind auf Bahngleise

Die Attacke vom Nachmittag des 12. April 2018 überstand das Kind mit Schürfwunden, sagten Zeugen. Der Angreifer sei mit dem Jungen ins Gleis gesprungen, habe ihn dem Zug entgegen gehalten und sich schließlich mit ihm auf den Schotter gelegt. Der vorsitzende Richter Ulrich Krege erklärte: "Aus unserer Sicht war es purer Zufall, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Und ein Glück, dass der Lokführer sofort bremste." Laut Ermittlungen ist der Abstand zwischen Fahrzeug und Gleisschwellen weiter hinten am Zug viel geringer als vorn.

Der Vater des Jungen berichtete, er sei dem 23-Jährigen unter den stehenden Zug hinterher gekrochen. Er habe ihn getreten, damit er den Sohn los lasse und habe gefürchtet, er wolle den Fünfjährigen erwürgen. Den Sprung aufs Gleisbett habe er nicht gesehen, fügte der Vater hinzu: "Das erste, was ich mitbekam, war, dass meine Frau schrie." Später auf dem Bahnsteig hätten Zeugen den Beschuldigten festgehalten, fügte der Vater hinzu. Der Junge habe Angst und sei in Behandlung.

Die Mutter des 5-Jährigen rang bei ihrer Aussage zunächst sichtlich um Fassung. Dann lief sie auf die erste Frage des vorsitzenden Richters weinend aus dem Saal, die Hände vors Gesicht gepresst. Angehörige stützten sie, als sie das Justizzentrum verließ; die Richter verzichteten auf ihre Aussage. Der Lokführer berichtete im Zeugenstand: "Ich habe gesehen, wie beide vorn unter dem Zug verschwunden sind. Es hat eine Ewigkeit gedauert, bis jemand kam und sagte, dass niemand schwer verletzt war." Inzwischen gehe er wieder arbeiten.

Der Beschuldigte sagte über das Geschehen: "Der Junge und ich leben noch. Keiner von uns ist schuld." Seinen Angaben zufolge wäre er am Tattag nach Wuppertal gekommen, um zu essen. Zuhause, in einer Asyl-Unterkunft, habe er schädliche Nahrung erhalten. Das hätten ihm Stimmen offenbart.

Das Gericht will Donnerstag (25. Oktober 2018) weiter verhandeln. Dann soll ein Psychiater sein Gutachten erstatten. Das Urteil wird später am selben Tag erwartet.