Neue ÖPNV-Regularien zum Monatsanfang Kurzstrecke: Zwei oder drei Stationen

Wuppertal · In Wuppertal, Remscheid und Solingen gilt ab Mittwoch (1. Juni 2016) im ÖPNV eine neue Kurzstrecken-Regelung. Damit ist es möglich, zwei Haltestellen mit der Schwebebahn oder drei mit dem Bus zu fahren.

 Die Schwebebahn an der Station Landgericht.

Die Schwebebahn an der Station Landgericht.

Foto: WSW

Der Preise beträgt im Einzelticket 1,60 Euro. Zusätzlich wird ein 10erTicket für 13,60 Euro angeboten.

Für die Schnellbusse und CE-Linien gelten nach Angaben der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) gesonderte Regelungen. "Fahren Schnellbusse (CE- und SB-Linien, Linie 605 und Uni-Express) an Haltestellen ohne Halt durch, richtet sich die Reichweite der Kurzstrecke nach parallelfahrenden Linien, die bei Bedarf an jeder Haltestelle halten", so die WSW. Das Unternehmen empfiehlt, das Fahrpersonal zu fragen, ob die Kurzstrecke auch für ihre Fahrstrecke gültig ist.

Die Kurzstrecke ist linienbezogen und gilt nur für Direktfahrten, mit dem Kurzstrecken-Ticket ist kein Umsteigen möglich. Fahrten mit der S-Bahn oder dem Regionalexpress sind grundsätzlich ausgenommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort