Amtsgericht Haft für Facebook-Eintrag

Wuppertal · Ihre derben Schimpfausbrüche und Beleidigungen sind in der Stadt polizeibekannt. Im Amtsgericht hat sie als Angeklagte bald 40. Jahrestag. Nun soll eine 60-jährige Barmerin wegen eines Facebook-Eintrags für drei Monate ins Gefängnis.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Sie hatte einen Sozialamts-Mitarbeiter "Schwein" und "Hosenkacker" genannt. Komplett mit vollem Namen und Adresse. Der Mann bearbeitet ihre Rente. Wohl nicht zu ihrer Zufriedenheit: "Was der hier abzieht, würde der sich in Köln gar nicht trauen!"

Geschrieben hatte sie die Schimpfkanone im September, gerade acht Wochen nach ihrer letzten Verhandlung. Da hatte sie im Landgericht nach elf Beleidigungen aus drei Jahren noch einmal Bewährung bekommen.

Im neuen Prozess gestand sie, den Internet-Eintrag geschrieben zu haben. Mit einer Einschränkung stand sie auch dazu: "Das mit Köln tut mir Leid. Das andere nicht."

Richter Dr. Christian Lange, geschätzt halb so alt wie die Angeklagte, beugte sich über den Richtertisch zur 60-Jährigen herunter: "Wir haben das doch schon mal besprochen. Das geht nicht, dass Sie so was über andere Leute sagen oder schreiben." Die knappe Antwort: "Weiß ich ja."

Viel Aussicht auf Besserung rechnete sich im Verfahren sichtlich niemand aus. Es gibt ein früheres Gutachten eines Gerichtspsychiaters über verminderte Schuldfähigkeit. Der Bewährungshelfer der Frau berichtete im resignierten Tonfall: "Sie sagt immer: Sie ist, wie sie ist." Verteidiger Michael Möritz führte an, seine Mandantin sei ungefährlich. Die Gesellschaft müsse die 60-Jährige womöglich einfach aushalten: "Ich sehe ihre Schuldfähigkeit aufgehoben. Sie ist deshalb freizusprechen."

Das wies das Gericht jedoch zurück. Die noch nicht rechtskräftige Strafe entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Richter: "Dass das Landgericht ihr Bewährung gegeben hat, war vielleicht das falsche Signal ..."

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