Domains — Namensrecht im Internet

Menschen haben ein Vorrecht auf die Nutzung von Domains, die ihren Namen tragen — zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof.

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Foto: Flickr: Ministerio TIC Colombia, CC BY 2.0

Dieses Vorrecht gilt allerdings nur, wenn die konkrete Top-Level-Domain (TLD) vom Besitzer nicht genutzt wird und somit lediglich von einer Person oder Unternehmen blockiert wird.

Im konkreten Fall klagte eine Frau mit dem Namen Grit Lehmann zur Herausgabe der Domain "grit-lehmann.de". Diese gehörte allerdings bereits einem Mann der die Domain für eine ehemalige Lebensgefährtin gekauft hatte, diese jedoch nicht weiter nutzte. Das Gericht entschied daher zugunsten der Klägerin und zwingt den Besitzer nun zur Herausgabe der TLD. Anders wäre es gewesen, wenn die Domain aktiv genutzt worden wäre, in solchen Fällen gilt bis auf wenige Ausnahmen noch immer das Recht des Schnelleren.

Streitigkeiten um die Nutzung von Domains sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Seitdem sich Internetadressen für Privatpersonen und Unternehmen zu einer Handelsware entwickelt haben, häufen sich auch die Klagen um die Nutzungsrechte dieser Adressen. Klagen sind jedoch natürlich nicht die einzige Möglichkeit, um sich die Rechte an einer Domain zu sichern. Dafür gibt es grundsätzlich noch zwei andere Möglichkeiten: Zum einen können Nutzer sich an die Domain-Verwaltung DENIC wenden, ihren Fall darstellen und einen sogenannten "Dispute" beantragen. Ist der Antragsteller im Recht, kann er die jeweilige Domain erhalten. Eine andere Möglichkeit ist der Kauf einer Domain — dies geht allerdings nur, insofern es zu einer Einigung kommt. Das geht erstens meist schneller und ist zweitens günstiger als ein langjähriger Konflikt vor Gericht.

Kommt es zu einem Wechsel des Domain-Besitzers müssen jedoch, wie in diesem Artikel beschrieben , bestimmte Sperrfristen eingehalten werden — egal, auf welchem Wege die Änderung umgesetzt wurde. Wird eine TLD zu einem neuen Besitzer transferiert oder komplett gelöscht, dann kommt es zunächst für einen Zeitraum zu einer Sperrung. Die Dauer dieser Sperre ist je nach Domain-Endung unterschiedlich: Bei generischen Endungen wie .com, .org oder .net dauert eine Transfersperre 60 Tage, die Sperrung nach dem Löschen dauert hingegen nur 30 Tage. Bei länderspezifischen Endungen entscheidet die jeweilige Verwaltungsstelle über die Sperrdauer. So werden .de-Endungen beispielsweise nach einer Löschung 30 Tage blockiert, Transfers hingegen gar nicht. Die österreichische .at-Endung wird nach einer Löschung acht Wochen gesperrt, eine Transfersperre gibt es ebenfalls nicht. Somit müssen sich an einer Domain Interessierte bei der jeweiligen Verwaltungsstelle informieren, wenn sie eine TLD erwerben möchten.

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