Revision verworfen Brandsätze gegen Synagoge: Urteile bleiben

Wuppertal · Die Urteile gegen drei Männer, die im Sommer 2014 die Synagoge der jüdischen Gemeinde in Wuppertal attackieren wollten, sind rechtskräftig. Das hat das Landgericht am Freitag (6. Januar 2017) bestätigt.

 Die Angeklagten bei der Verhandlung vor dem Landgericht.

Die Angeklagten bei der Verhandlung vor dem Landgericht.

Foto: Brandner

Sie waren der versuchten schweren Brandstiftung angeklagt worden.

Am frühen Morgen des 29. Juli 2014 hatten die alkoholisierten Angeklagten (der 26 Jahre alte Mohamad E., der 31 Jahre alte Ismail A. sowie der 20 Jahre alte Mohammad A.) selbst gebastelte Molotowcocktails in Richtung des Eingangsbereichs der Synagoge geworfen. Sie "nahmen dabei billigend in Kauf, dass diese hierdurch in Brand gesetzt wird. Die Brandsätze erloschen noch während des Fluges und verursachten nur einen geringen Sachschaden, Personen kamen nicht zu Schaden", so das Landgericht.

Das Amtsgericht Wuppertal hatte die Männer am 5. Februar 2015 jeweils wegen versuchter schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen. Mohamad E. und Ismail A. wurden jeweils zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt, die Entscheidung über eine Jugendstrafe für Mohammad A. wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft in den Fällen Mohamad E. und Ismail A. Berufung eingelegt. Die 3. große Strafkammer als 1. Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal verurteilte am 18. Januar 2016 Ismail A. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und Mohamad E. zu einem Jahr und elf Monaten. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Eine von Ismail A. eingelegte Revision verwarf der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 9. November 2016 als unbegründet.

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