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B 7 am Loh: Fußgängerfalle

B 7 am Loh: Fußgängerfalle

In der Silvesternacht 2013/14 hatte ein Autofahrer am Loh zwei Anwohner überfahren und schwer verletzt. Die Passanten hatten den schaurigen Fußgänger-Tunnel gemieden und waren über die B 7 gelaufen.

Der Strafprozess gegen den Fahrer wurde jetzt eingestellt, die gefährliche Problematik bleibt.

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, ein 59 Jahre altes Paar auf der Friedrich-Engels-Allee ungebremst überfahren zu haben. Die beiden waren von einer Silvesterfeier im Freundeskreis auf dem Heimweg gewesen. In der Unterführung habe eine Gruppe laut gefeiert und mit Böllern geschossen. Deshalb hätten sie den Weg über die Straße gewählt.

 Nicht wirklich einladend - der Tunnel unter der B 7.
Nicht wirklich einladend - der Tunnel unter der B 7. Foto: André Duhme

Eine Gutachterin stellte fest, dass ein Fahrfehler anhand der Spuren nicht eindeutig zu belegen sei. Der Angeklagte könnte in dem Augenblick zu reagieren begonnen haben, als sein Wagen bei Tempo 50 bereits auf die Personen prallte. Beide Opfer waren schwer verletzt worden und werden wohl auf Dauer unter den Unfallfolgen zu leiden haben.

Das Gericht stellte das Verfahren ein, der Autofahrer muss als Auflage 900 Euro an die Landeskasse zahlen. So vermied er ein Gutachten zu den nächtlichen Sichtverhältnissen, dessen Ausgang ungewiss gewesen wäre.

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Dass sich in absehbarer Zeit etwas an der unbefriedigenden Situation für Fußgänger ändert, ist nicht zu erwarten. Barmens Bezirksbürgermeister Hans Hermann Lücke erinnert sich an einen Ortstermin der Bezirksvertretung. Dort erklärte eine zufällig vorbeikommende Politesse, sie fühle sich in dem Tunnel auch nicht sicher und überquere die B 7 immer oberirdisch. So verhalten sich viele Frauen (teilweise auch mit Kindern), wie aus dem städtischen Angstraumkonzept 2015 hervorgeht. Dort wird die Unterführung jedoch nur als "leicht angstbesetzt" eingestuft.