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Verwaltungsgericht gibt ver.di Recht: Auch verkaufsoffener Sonntag am 4. Dezember gekippt

Verwaltungsgericht gibt ver.di Recht : Auch verkaufsoffener Sonntag am 4. Dezember gekippt

In Wuppertal dürfen die Geschäfte auch am Sonntag (4. Dezember 2016) nicht öffnen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Gewerkschaft ver.di eine einstweilige Anordnung erlassen. Gleichzeitig wurde die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Wuppertal vom 7. September 2015 erneut beanstandet.

Bereits in ihrer Entscheidung vom 2. November 2016 hatte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts einem Eilantrag von ve.rdi zur geplanten Ladenöffnung am 6. November 2016 stattgegeben. Zur Begründung des neuerlichen Beschlusses hat die Kammer den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe hervorgehoben. Ein Weihnachtsmarkt in der Adventszeit könne zwar grundsätzlich ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung sein, hieß es.

Eine nachvollziehbare Prognose darüber, ob die für den 4. Dezember 2016 geplanten Weihnachtsmärkte so attraktiv sein würden, dass sie und nicht die Öffnung der Geschäfte der hauptsächliche Grund für den Aufenthalt von Besuchern seien, habe die Stadt Wuppertal aber nicht angestellt. Es fehle jegliches Vorbringen dazu, warum die Ladenöffnung trotz ihrer erheblichen räumlichen Ausdehnung ein bloßer Annex zu den Weihnachtsmärkten sein solle.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.