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Tödliche Messer-Attacke an der Tejastraße: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Tödliche Messer-Attacke an der Tejastraße : 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Ein 22-jähriger Angeklagter vom Sedansberg in Barmen muss wegen Totschlags für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den Mann wegen einer tödlichen Messer-Attacke vom 25. November 2015 auf einen ein Jahr älteren Nachbarn.

Auslöser war laut Urteil Streit um Geld aus einem Kokain-Geschäft der Männer. Dabei sei der Angeklagte, unter anderem mehrfach vorbestraft, der deutlich Erfahrenere gewesen. Seine Verstrickung in die Drogenszene sei auch der Familie bekannt gewesen. Die Vorsitzende Richterin: "Er war für jegliche Einflussnahme nicht mehr erreichbar." Von dem letztlich tödlichen Streit hätten mehrere Zeugen gewusst. Es habe aber niemand das Ausmaß auch nur erahnen können: "Letztlich hat ein Streit um eine Nichtigkeit zum Tod eines Menschen geführt."

Den Feststellungen zufolge hatten sich Angeklagter und Opfer auf einem Spielplatz nahe der Amselstraße getroffen. Dort soll der später Getötete den 22-Jährigen angegangen haben. Dabei brach er dem Jüngeren die Nase. Nach kurzer Unterbrechung muss der wiederum zur tödlichen Messerattacke angesetzt haben. Das Opfer starb wenige Meter vom Tatort entfernt. Der Angeklagte floh zunächst, unter anderem nach Holland. Er wurde einen Monat später in Deutschland verhaftet.

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Der 22-Jährige hatte sich im Prozess auf Notwehr berufen. Laut Gericht ist seine Version aber unter anderem durch Spuren vom Tatort widerlegt. Heimtücke und damit Mord lasse sich allerdings nicht sicher feststellen. Die Richter gingen mit der Strafe um neun Monate über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Der hatte die Angaben des Angeklagten stärker als Geständnis gewertet.

Dennoch bleibt die Strafe für den Totschlag wegen der Gesamtumstände ausnahmsweise milde. Die Richterin zu den Angehörigen: "Es ist nicht der Tod des Menschen, der minderschwer wiegt. Aber das Opfer hat durch sein Verhalten zur Tat beigetragen. Ein Faustschlag mit einem Quarzsand-Handschuh ins Gesicht war nicht angemessen."

Die Urteilsverkündung hatte das Gericht unter Aufbietung aller verfügbaren Wachtmeister absichern lassen. Schon im September hatte es eine Auseinandersetzung zwischen einem Zeugen und einem Angehörigen des Angeklagten auf dem Gerichtsflur gegeben. Im Plädoyer sorgte Verteidiger Michael Hakner für eine Eskalation: Er zeigte ein Obduktionsfoto ins Publikum. Die Mutter des Getöteten erlitt einen Wut- und Schreianfall. Sie wurde von Verwandten festgehalten und beruhigt und verzichtete schließlich auf die weitere Teilnahme am Prozess. Das Opfer war ihr jüngstes Kind.

Die wohl beispiellose Aktion des Anwalts kommentierte die Vorsitzende Richterin, sichtlich erschrocken und um Zurückhaltung bemüht, als "nicht hilfreich". Der Verteidiger beharrte: Er habe verdeutlichen wollen, wovon er sprach. Das könne ihm nicht verboten werden.

Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Der Angeklagte bleibt bis zur Rechtskraft in Untersuchungshaft.