Leser Beurlaubung möglich

Betr.: Schüler-Demonstrationen für Klimaschutz

Bei der rechtlichen Betrachtung sieht das Schulgesetz NRW vor, dass sich Schüler auf Antrag beurlauben lassen können, wenn "wichtige Gründe" vorliegen. In der Praxis wird dies beispielsweise für religiöse oder sportliche Veranstaltungen so gehandhabt.

Für die Beurlaubung zur Teilnahme an Demos stehen die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Grundgesetz, die Meinungsfreiheit aus Artikel 5, der staatliche Bildungsauftrag aus Artikel 7 sowie die Versammlungsfreiheit aus Artikel 8. Unter Berücksichtigung dieser schwerwiegenden Grundrechte sowie Paragraph 2 des Schulgesetzes, den Schülern ein selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen, ist eine Beurlaubung der Schüler zu den "Fridays for Future"-Demos grundsätzlich zu ermöglichen — aber nicht jeden Freitag.

Daran muss vor allem Schulministerin Yvonne Gebauer — verwaltungsgerichtlich— erinnert werden, die solche Demos für "grundsätzlich unzulässig" hält.

Norbert Bernhardt

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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